Amt Bornhöved
 

Auszug - Genehmigung einer Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2017/436/04GV Genehmigung einer Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bauausschussvorsitzende Herr Gerdt verliest den Sachverhalt.

 

Die K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek bis zur Straßenkreuzung Dörpplatz/ Kroogredder wird im Jahr 2018 im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgebaut werden. Die Baumnahme beginnt in Bornhöved, Höhe der Sandensiedlung, und endet amrpplatz in Gönnebek.

 

Im Zuge des Ausbaues ist auch eine vollständige Aufnahme und Neuverlegung der Natursteinrinne mit den Straßeneinläufen vorgesehen. Die Straßenbaulast für die Straßenentwässerungseinrichtungen obliegt bei Kreisstraßen den Gemeinden. Der Kreis hat sich jedoch an den Kosten für die Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen (§ 12 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz StrWG SH). 

In der Vereinbarung sind Art und Umfang der Maßnahme sowie der von der Gemeinde für den Ausbau zu tragende Kostenanteil geregelt.

 

Der Bürgermeister hat die Vereinbarung bereits unterzeichnet, da sich die Gemeinde im Vorwege einvernehmlich für die Durchführung der Maßnahmen ausgesprochen hat und der Kreis Segeberg um Kostenzusage gebeten hat, damit die Ausschreibung der Leistungen kurzfristig durchgeführt werden kann.

Der Kostenanteil der Gemeinde liegt bei rd. 22.000,00 .

 

In diesem Zusammenhang problematisiert GV Peter Semerak die Wasserführung auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (Natursteinpflaster).

Der Bürgermeister sichert einen Ortstermin mit dem Kreis Segeberg für evtl. Lösungsvorschläge zu die Erweiterung der Baumaßnahme würde dann allerdings zu Lasten der Gemeinde gehen.


 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt die von dem Bürgermeister bereits unterzeichnete Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0