Auszug - Genehmigung einer Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bauausschussvorsitzende Herr Gerdt verliest den Sachverhalt.
Die K 40 in der Ortsdurchfahrt Gönnebek bis zur Straßenkreuzung Dörpplatz/ Kroogredder wird im Jahr 2018 im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgebaut werden. Die Baumaßnahme beginnt in Bornhöved, Höhe der Sandensiedlung, und endet am Dörpplatz in Gönnebek.
Im Zuge des Ausbaues ist auch eine vollständige Aufnahme und Neuverlegung der Natursteinrinne mit den Straßeneinläufen vorgesehen. Die Straßenbaulast für die Straßenentwässerungseinrichtungen obliegt bei Kreisstraßen den Gemeinden. Der Kreis hat sich jedoch an den Kosten für die Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen (§ 12 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz – StrWG SH).
In der Vereinbarung sind Art und Umfang der Maßnahme sowie der von der Gemeinde für den Ausbau zu tragende Kostenanteil geregelt.
Der Bürgermeister hat die Vereinbarung bereits unterzeichnet, da sich die Gemeinde im Vorwege einvernehmlich für die Durchführung der Maßnahmen ausgesprochen hat und der Kreis Segeberg um Kostenzusage gebeten hat, damit die Ausschreibung der Leistungen kurzfristig durchgeführt werden kann.
Der Kostenanteil der Gemeinde liegt bei rd. 22.000,00 €.
In diesem Zusammenhang problematisiert GV Peter Semerak die Wasserführung auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (Natursteinpflaster).
Der Bürgermeister sichert einen Ortstermin mit dem Kreis Segeberg für evtl. Lösungsvorschläge zu – die Erweiterung der Baumaßnahme würde dann allerdings zu Lasten der Gemeinde gehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die von dem Bürgermeister bereits unterzeichnete Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0