Tagesordnung - 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2017 | 06GV/17/026 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 24.09.2017 | ||||||
Ö 8 | Zustimmung zum Einnahme-/Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr | VO/2017/187/06GV | |||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung | VO/2016/837/06GV | |||||
Ö 10 | Beratung zum Winterdienst (Gehwege/Bushaltestellen) | ||||||
Ö 11 | Beschluss zur Herstellung eines Netzanschlusses für die Pumpstation im Waldweg 3 | VO/2017/129/06GV | |||||
Ö 12 | Änderung der Straßenbaubeitragssatzung | VO/2017/250/06GV | |||||
Ö 13 | Stellungnahme zur Niederschrift Scopingtermin vom 18.07.2017, Kiesabbau | ||||||
Ö 14 | Satzung gem. § 34 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee | VO/2017/252/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.04.2017 zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden für das Gebiet „westlich der Dorfstraße 58“ aufgehoben und für das Gebiet „südlich des Waldweges und östlich von Stockseehof“ durch diesen Beschluss ersetzt.
2. Vorbehaltlich einer Prüfung der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Belange des Denkmalschutzes beschließt die Gemeindevertretung, für die in dem nachfolgenden Lageplan farblich blau hervorgehobenen Flächen Gebiet 1: „Südlich des Waldweges in dem Bereich östlich von Stockseehof bis zur Bebauung Waldweg 9 b“ und Gebiet 2: „Westlich der Dorfstraße (L68), Bereich zwischen den Grundstücken Waldstraße 3 und Dorfstraße 36“ eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch die Satzung sollen die im Außenbereich gelegenen Flächen aufgrund der baulichen Prägung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einbezogen werden.
Lageplan:
2. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
3. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4. Mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
5. Der 1. stellv. Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
6. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu fordern.
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09.08.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.04.2017 zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden für das Gebiet „westlich der Dorfstraße 58“ aufgehoben und für das Gebiet „südlich des Waldweges und östlich von Stockseehof“ durch diesen Beschluss ersetzt.
2. Vorbehaltlich einer Prüfung der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Belange des Denkmalschutzes beschließt die Gemeindevertretung, für die in dem nachfolgenden Lageplan farblich blau hervorgehobenen Flächen Gebiet 1: „Südlich des Waldweges in dem Bereich östlich von Stockseehof bis zur Bebauung Waldweg 9 b“ und Gebiet 2: „Westlich der Dorfstraße (L68), Bereich zwischen den Grundstücken Waldstraße 3 und Dorfstraße 36“ eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch die Satzung sollen die im Außenbereich gelegenen Flächen aufgrund der baulichen Prägung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einbezogen werden.
Lageplan:
3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
5. Mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
6. Der 1. stellv. Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
7. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu fordern.
Abstimmungsergebnisdafür: 8dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Nach der Abstimmung nimmt Herr Jansen wieder an der Sitzung Teil und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
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Ö 15 | Bauangelegeheit - Erneuerung Steg | VO/2017/253/06GV | |||||
Ö 16 | Auftragsvergabe für die Erneuerung von Hausanschlussschiebern | VO/2017/251/06GV | |||||
Ö 17 | Auftragsvergabe, Ersatz Türen Toilettenhaus Badestelle | ||||||
Ö 18 | Auftragsvergabe, nachträglich, Reparatur eines Regenwasserrohres Straßenentwässerung (L 68, Dorfstraße) | ||||||
Ö 19 | Nachbesetzung im Kulturausschuss der Gemeinde nach Ausscheiden eines bürgerlichens Mitgliedes | ||||||
Ö 20 | Finanzbericht II. Quartal 2017 inkl. über- bzw. außerplanmäßger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2017/249/06GV | |||||
Ö 21 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 22 | Verschiedenes | ||||||
N 23 | Pachtvertrag Gemeindefläche Uferstreifen | ||||||
N 24 | Pachtvertrag Gemeindefläche Holmweg | ||||||
Ö 25 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||