Amt Bornhöved
 

Auszug - Stellungnahme zur Niederschrift Scopingtermin vom 18.07.2017, Kiesabbau  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Hinweise der Gemeinde Stocksee zum geplanten Kiesabbau:

 

Zum aktuellen Stand muss festgestellt werden, dass der Gemeinde bisher kein Antrag zum Kiesabbau zu den hier dargestellten Erweiterungsflächen vorliegt und sich bisher keine gemeindlichen Gremien, weder der zuständige Planungs, -Bau- und Umweltausschuss, noch die Gemeindevertretung, mit diesen Erweiterungsflächen befasst haben.

 

-Regionalplan des Landes SH von 1998 keine Ausweisung der geplanten Erweiterungsflächen als Vorranggebiet (derzeit in Überarbeitung).

 

- Im rechtskräftigen Flächennutzugsplan der Gemeinde Stocksee von 2002 sind die beantragten Erweiterungsflächen südlich und östlich des Waldes Karkhop nicht als Kiesabbaugebiet, sondern als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Lediglich ein kleiner Streifen südlich des Waldes Karkhop ist im FNP als Kiesabbaufläche bis an die Schmalenseer Grenze ausgewiesen.

 

-Im Erläuterungsbericht der Gemeinde Stocksee zum Flächennutzungsplan macht die Gemeinde von ihrer Steuerungsmöglichkeit durch Ausweisung sog. „Konzentrationsflächen“r den Kiesabbau Gebrauch.

 

-„Windenergieeignungsgebiet 306“ Teilfläche auf Stockseer Gebiet südlich des Karkhop zwei WEA geplant, ein Standort im geplanten Kiesabbaugebiet. Die Fläche ist im Entwurf der neuen Abwägungsflächen zur Windenergienutzung nicht enthalten Projektträger geht davon aus, dass die Fläche im neuen Regionalplan (2018) doch noch ausgewiesen wird und zwei WEA auf Stockseer Gebiet realisiert werden können.

 

-Gemeindlicher Kirchstieg Einhaltung eines Abstandsstreifens mit entsprechendem Böschungswinkel auf der gesamten nördlichen Abbaugrenze des Erweiterungsgebietes südlich Karkhop.

 

-Ausgleichsmaßnahmen haben im Gemeindegebiet zu erfolgen, es wird eine Renaturierung der in Anspruch genommenen Flächen gefordert, da hier auch der Eingriff erfolgt und die jahrelangen Belastungen zu tragen sind. Dies insbesondere, weil das Gemeindegebiet zum Naturpark Holsteinische Schweiz gehört und im Regionalplans Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung ausgewiesen ist.

 

-Ein Landschaftsplan der Gemeinde ist vorhanden die Zielsetzungen sind zu berücksichtigen. Er enthält Hinweise zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen.
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen die vorgenannte Stellungnahme, als Anmerkung der Gemeinde, zur Niederschrift über den Scopingermin beizufügen.  
 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 9dagegen: 0Stimmenthaltung: 0

 

Vor dem nächsten Tagesordnungspunkt erklärt Herr Jansen sich für Befangen, übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter nter Hagemann und verlässt den Sitzungsraum.