Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/187/06GV  

Betreff: Zustimmung zum Einnahme-/Ausgabeplan der Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
09.08.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 06.07.2016 wurden Regelungen zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren erstmalig gesetzlich in Schleswig-Holstein normiert.

Nach § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) können die Gemeinden durch Satzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) bilden. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Stocksee Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung beschlossen.

r jedes Sondervermögen ist vom Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt gemäß § 2 a Abs. 3 BrSchG aber erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

Bis zur Erstellung der Vorlage war der Einnahme-/Ausgabeplan noch nicht in der Verwaltung vorgelegt worden. Somit konnte auch noch kein Beschlussvorschlag gefasst werden. Dieser solle jedoch bis zur Sitzung nachgereicht werden.

Grundsätzlich müssten jedoch schon wichtige Gründe vorliegen, die gegen eine Zustimmung sprechen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

s.o.