Auszug - Satzung gem. § 34 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hagemann schildert den Ablauf des Verfahrens und berichtet über den Termin mit der Kreisplanung des Kreises Segeberg am 07.08.2017 und die erfolgte Aufklärung und Klarstellung der rechtlichen Gegebenheiten und bittet dann um Abstimmung über nachfolgende Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag:
1. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.04.2017 zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden für das Gebiet „westlich der Dorfstraße 58“ aufgehoben und für das Gebiet „südlich des Waldweges und östlich von Stockseehof“ durch diesen Beschluss ersetzt.
2. Vorbehaltlich einer Prüfung der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Belange des Denkmalschutzes beschließt die Gemeindevertretung, für die in dem nachfolgenden Lageplan farblich blau hervorgehobenen Flächen
Gebiet 1: „Südlich des Waldweges in dem Bereich östlich von Stockseehof bis zur Bebauung Waldweg 9 b“ und
Gebiet 2: „Westlich der Dorfstraße (L68), Bereich zwischen den Grundstücken Waldstraße 3 und Dorfstraße 36“
eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Durch die Satzung sollen die im Außenbereich gelegenen Flächen aufgrund der baulichen Prägung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einbezogen werden.
Lageplan:
3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
4. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
5. Mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
6. Der 1. stellv. Bürgermeister wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
7. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu fordern.
Abstimmungsergebnisdafür: 8dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Nach der Abstimmung nimmt Herr Jansen wieder an der Sitzung Teil und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.