Beschluss (Antrag Scheel):
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 0,63 € je cbm und die Grundgebühr auf 10,00 € festzusetzen
Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.