Vorlage - VO/2016/699/08GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre weisen eine Unterdeckung von 17.182,29 € aus. Grund hierfür sind steigende Kosten in der Unterhaltung, die sich in 2014 durch den Austausch von 147 Wasserzählern begründen. Ferner wurden 2015 Hydranten und Hausanschlussschieber instand gesetzt. Teilweise konnten diese Mehraufwendungen durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden.
Die Unterdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
Laut anliegender Kalkulation ist daher ab 01.01.2017 eine Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 0,90 € je cbm notwendig, um eine Kostendeckung zu erzielen
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 0,90 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von 37.500 cbm eine Kostendeckung zu erwarten..
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 0,90 € je cbm festzusetzen
Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2017 - 2019
Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | GebuehrenkalkulationWasser2017-2019 (454 KB) | ||||
2 | 08 815 I. Nachtragssatzung 2017 (13 KB) |
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