Vorlage - VO/2016/781/08GV
|
|
Sachverhalt:
Aufgrund einer Änderung des Brandschutzgesetzes sind die (bestehenden) Kameradschaftskassen in den Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Feuerwehren in den jeweiligen Gemeinden einzustufen. Die entsprechenden Regelungen in diesem Zusammenhang erfolgen über eine Satzung.
Vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ist hierzu eine entsprechende Mustersatzung erlassen worden. Änderungen an der als Anlage beigefügten Mustersatzung waren nicht notwendig.
Lediglich einige Wertgrenzen sind von den Gemeindevertretungen selbst zu bestimmen. Bei diesen Werten wurde sich in der Vorlage, nach der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes, an den Wertgrenzen für die Bürgermeister, aus der jeweiligen Hauptsatzung, orientiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld
Anlage/n:
Entwurf der Satzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Mustersatzung Sondervermögen Tensfeld (199 KB) |