Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/781/08GV  

Betreff: Erlass einer Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
16.11.2016 
5. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
19.12.2016 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Aufgrund einer Änderung des Brandschutzgesetzes sind die (bestehenden) Kameradschaftskassen in den Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Feuerwehren in den jeweiligen Gemeinden einzustufen. Die entsprechenden Regelungen in diesem Zusammenhang erfolgen über eine Satzung.

 Vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ist hierzu eine entsprechende Mustersatzung erlassen worden. Änderungen an der als Anlage beigefügten Mustersatzung waren nicht notwendig.

 Lediglich einige Wertgrenzen sind von den Gemeindevertretungen selbst zu bestimmen. Bei diesen Werten wurde sich in der Vorlage, nach der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes, an den Wertgrenzen für die Bürgermeister, aus der jeweiligen Hauptsatzung, orientiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld

 


Anlage/n:

Entwurf der Satzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Mustersatzung Sondervermögen Tensfeld (199 KB)