Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund einer Änderung des Brandschutzgesetzes sind die (bestehenden) Kameradschaftskassen in den Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Feuerwehren per Satzung in den jeweiligen Gemeinden einzustufen.
Anhand von Beispielen erläutert GV Mischker den Anwesenden den Einsatz des Geldes zur Kameradschaftspflege.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0