Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 | 08GV/21/043 | |||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/071/08GV | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss | VO/2021/143/08GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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22.07.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/196/08GV | |||||
Ö 9 | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b. Abschließender Beschluss | VO/2021/197/08GV | |||||
Ö 10 | Beratung und Beschluss zu den notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Radwegherstellung an der L68 1. Beschluss über die Vereinbarung zu den Ausgleichsmaßnahmen 2. Genehmigung des Bauentwurfes 3. Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme auf Grundlage des genehmigten Bauentwurfes bzw. Ausführungsplanung | VO/2021/199/08GV | |||||
Ö 11 | Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich | VO/2021/174/08GV | |||||
Ö 12 | Wahlvorstand für die Bundestagswahl | VO/2021/205/08GV | |||||
Ö 13 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||
Ö 14.1 | Verschiedenes 1 | ||||||
Ö 14.2 | Verschiedenes 2 | ||||||
Ö 14.3 | Verschiedenes 3 | ||||||
N 15 | Bericht über die die entstandenen Kosten für die Baumaßnahmen am Sportlerheim | ||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||