Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/071/08GV  

Betreff: Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.64_01
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Tensfeld hat am 31.03.2020 die Aufstellung einer Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil beschlossen. Bei der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt es sich um eine sog. „Abrundungs- und Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, für die Festsetzungen getroffen werden können und der eine Begründungbeizufügen ist.

 

Mit den Planungsleistungen ist der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt, der die beigefügten Entwurfsunterlagen der Satzung erarbeitet hat. Zur weiteren Begründung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen. 

 

Zur Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fasst. Danach werden die Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt. Darüber hinaus werden die beteiligten Träger öffentlicher Belange über die Auslegung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Planung trägt aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Antragstellerin 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld für den Bereich „Am Wiesendamm sowie südlich angrenzende Fläche“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf

Text (Teil B)

Begründung

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tensfeld Satzung 34.4_2021-07-15_Planzeichnung M2000 (524 KB)      
Anlage 2 2 2021-07-14, Tensfeld_Satzung 34.4_Entwurf_Text 4.2, 3.2 (183 KB)      
Anlage 3 3 2021-07-14, Tensfeld_Satzung 34.4_Entwurf_Begründung 4.2, 3.2 (219 KB)