Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/197/08GV  

Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52), östlich des Weges "Burade"
a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b. Abschließender Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tensfeld plant die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich auf das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52) und östlich des Weges „Burade“ bezieht. Durch die Änderung soll das Gebiet befristet als „Sonstiges Sondergebiet „Baustoffrecycling““ dargestellt werden.

 

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19.04.2021 wurden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 26.05.2021 erneut öffentlich ausgelegt und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Auch wurden die Entwurfsunterlagen ins Internet eingestellt. 

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung ist eine Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) eingegangen. Wegen der vom LLUR geäerten Bedenken wurde eine juristische Stellungnahme der Anwaltskanzlei Weißleder Ewer eingeholt und auch noch einmal Rücksprache mit dem Innenministerium gehalten. Die Stellungnahme des LLUR und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlag bitte ich dem beigefügten Abwägungsvorschlag zu entnehmen.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt muss die Gemeindevertretung über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen beraten und einen abschließenden Beschluss fassen.

 

Ein Vertreter des Planungsbüros wird in der Sitzung der Gemeindevertretung über den vorangegangenen Verfahrensschritt informieren und auch für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für das Bauleitplanverfahren entstehen der Gemeinde nicht. Diese trägt aufgrund vertraglicher Vereinbarung die Antragstellerin.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade".  

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Die von der Gemeindevertretung beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle (einschl. Stellungnahme RAe Weissleder.Ewer)

Planzeichnung

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20210701_Ausw_Stell_ern.Toeb_Beteiligung (27 KB)      
Anlage 2 2 20210603_Bewertung_zur_Stellungnahme_des_LLUR (550 KB)      
Anlage 3 3 20210317_FP9-Gegenueberstellung_5000_A3 (2781 KB)      
Anlage 4 4 20210317_Begr_FP9 (2039 KB)