Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/143/08GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße"
hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_5
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld r das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“ aufzustellen.  Mit der Planung soll die Errichtung weiterer baulicher Anlagen auf dem Motorsportgelände planungsrechtlich vorbereitet werden. 

 

Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 23.09.2020 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 29.03.2021 bis 29.04.2021 öffentlich ausgelegt sowie in das Internet gestellt.

 

Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.

 

Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von der Kreisplanung erstellten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.

 

Der Grundstückseigentümer hat am 05.07.2021 erklärt, dass er mit dem Fortfall der Baufelder in Teilbereich 3 einverstanden ist.  

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Mit dem Antragsteller der Planung wurde im Vorwege eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten geschlossen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Planzeichnung

Text

Begründung

Erklärung Grundstückseigentümer (nicht-öffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung Tensfeld_B5_2021-06-16 (3121 KB)      
Anlage 2 2 2021-06-15, Tensfeld_ B-5_Text Satzungsbeschluss (123 KB)      
Anlage 3 3 2021-06-15, Tensfeld_B-5_Satzungsbeschluss Begründung (2119 KB)      
Anlage 4 4 2021-06-15, Tensfeld_B-5_Abwägung zu 3.2, 4.2 (135 KB)