Amt Bornhöved
 

Auszug - Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:47 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2021/174/08GV Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias Timm
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Dr. Klüver führt in das Thema ein. Es liegt der Gemeinde aktuell ein Antrag zur Errichtung einer Solarenergiefreiflächenanlage vor. Der Antrag wird von ihr anhand von Karten und der Beschlussvorlage erläutert.

Anschließen diskutieren die Mitglieder der Gemeindevertretung ausführlich die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte sowie die Vor- und Nachteile solcher Anlagen für die Gemeinde.

 

Da das finanzielle Risiko für die weitere Planung durch den Antragssteller bzw. einen Investor getragen wird, steht die Gemeindevertretung der weiteren Planung offen

gegenüber und möchte über die Alternative 1 der Beschlussvorlage entscheiden.

 
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

 

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3.   Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0