Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:47 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2021/196/08GV Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße' sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf zu diesem TOP. Änderungen an dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 werden nicht vorgenommen.
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet dlich 'Postweg', östlich der Bebauung 'Postweg 9', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0