Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:47 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2021/071/08GV Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.64_01
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Dr. Klüver führt in den Tagesordnungspunkt ein und weist noch einmal darauf hin, dass die Vorgaben für den Satzungsentwurf durch die Gemeindevertretung geändert werden können.

Nach kurzer Diskussion verständigen sich die Mitglieder der GV darauf, dass die Herstellung und dauerhafte Unterhaltung von 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück als zusätzliche Vorgabe mit in den Entwurf der Satzung aufgenommen werden soll.

 

In dem später abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll zudem darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde keinen weiteren Ausbau des Weges „Wiesendamm“ vornehmen wird.

 


 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Ergänzung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tensfeld für den Bereich „Am Wiesendamm sowie südlich angrenzende Fläche“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Es sind 2 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.  

 


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0