Vorlage - VO/2021/199/08GV
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Sachverhalt:
Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2018 wurde die Herstellung eines Radweges an der L68 bis zur Kreuzung L69 beschlossen. Aufgrund eines weiteren Beschlusses der Gemeindevertretung vom 17.04.2019 wurde das Ingenieurbüro K. + B. aus B. S. mit den Planungsleistungen dieses Bauvorhabens beauftragt. Das Ingenieurbüro übernimmt die Leistungen bis einschl. Fertigen der Ausschreibungstexte. Danach übernimmt die Bauverwaltung die Durchführung der Ausschreibung und anschließend die Bauüberwachung.
Im Rahmen der Planung hat sich ergeben, dass auf Teilflächen der vorgesehenen Radwegstrecke naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, da die Flächenumwandlung und die Baumfällung einen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellt.
Das mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftrage Fachbüro B. C. aus B. hat nach einem durchgeführten Preisvergleich empfohlen, den Ausgleich des betroffenen Streifens der Wald- und sonstigen auszugleichenden Fläche durch Ökopunkte zu kompensieren. Es handelt sich insgesamt um ein Waldflächenausgleich von 7.662 m² sowie 968 m² Flächenausgleich. Dazu wurde durch das Landwirtschaft-Consulting zwei Vertragsentwürfe vorgelegt (s. Anlage 1+2).
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Ausgleichsvereinbarungen abzuschließen, da die vermittelten Ausgleichspreise angemessen bzw. wirtschaftlich sind.
Des Weiteren wurde durch das betreuende Ingenieurbüro ein Bauentwurf erarbeitet. Da noch einige Arbeiten an diesem Entwurf erforderlich sind, wird das Ingenieurbüro diesen in der Sitzung der Gemeindevertretung vorstellen. Die Entwurfsunterlagen werden noch nachgereicht. Um die Ausführungsplanung voranzubringen, wird ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Genehmigung des Bauentwurfes benötigt.
Die Ausschreibung des Bauvorhabens erfolgt dann auf Grundlage des genehmigten Planentwurfes. Die Auftragsvergabe bedarf gem. Hauptsatzung eines Beschlusses durch die Gemeindevertretung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden auf ca. 330.352,58 Euro inkl. Umsatzsteuer geschätzt. Die Gemeinde hat unter dem PSK 541000.0902000 für diese Maßnahme in 2021 Finanzmittel inkl. des Grunderwerbes in Gesamthöhe von 125.000 Euro zur Verfügung gestellt. Somit entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in voraussichtlicher Höhe von 205.352,58 Euro. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen an anderen Stellen des Gesamthaushaltes.
Dieses Bauvorhaben wird durch den Kreis Segeberg gefördert. Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums wurde bereits beantragt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt den Flächenausgleich durch Ökopunkte mit den durch das Landwirtschafts-Consulting vermittelten Flächeneigentümern durchzuführen und genehmigt den Vertragsabschluss.
- Der vorgelegte Bauentwurf des Ingenieurbüros K. + B. aus B.S. wird genehmigt / wird mit folgenden Ergänzungen ……………………………………………….. genehmigt.
- Auf Grundlage des Bauentwurfes ist die Ausführungsplanung zu erstellen und das Bauvorhaben auszuschreiben. Nach Vorlage des Submissionsergebnisses ist ein Vergabebeschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen.
Anlage/n:
Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer
Bauentwurf (wird bis zur Sitzung nachgereicht)
Kostenschätzung
Landschaftspflegerischer Begleitplan (7 Anlagen)