Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/196/08GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße' sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Tensfeld befindet sich der Bebauungsplan Nr. 8 r das Gebiet südlich 'Postweg', östlich 'Segeberger Straße', westlich 'Dorfstraße' sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Aufstellung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den großgigen Grundstücken des Plangebietes als Maßnahme der Innenentwicklung eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden. 

 

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung findet das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB Anwendung.

 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wurden die Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 14.06.2021 14.07.2021 öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde am 09.06.2021 schriftlich durchgeführt.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt entscheidet die Gemeindevertretung über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und fasst einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

 

Die von dem Planungsbüro erarbeiteten Entwurfsunterlagen sind der Beschlussvorlage als Anlage ebenfalls beigefügt.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landesbetriebs Verkehr, Niederlassung Lübeck, wurde das Grundstück „Postweg 9“ aus dem Plangebiet herausgenommen. Die Umschreibung des Plangebietes ändert sich dadurch entsprechend.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Bauleitplanung wird auf Antrag durchgeführt. Der Antragsteller hat gegenüber der Gemeinde die Übernahme der Kosten zugesagt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet dlich 'Postweg', östlich der Bebauung 'Postweg 9', westlich 'Dorfstraße sowie nördlich der Bebauung 'Up de Brügg 2' und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Planzeichnung, Zeichenerklärung und Text Teil B

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Abwägung_BPL8 (117 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf_2021-07-15_Tensfeld_BPL-8_Panzeichnung (433 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf_2021-07-15_Tensfeld_BPL-8_Zeichenerklärung (106 KB)      
Anlage 4 4 TTB BPL 8 Tensfeld (65 KB)      
Anlage 5 5 03-Begründung BPL 8 Tensfeld (538 KB)