Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.05.2020  
08GV/20/038  
     
   
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die in der Aufstellung befindliche 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52) und östlich des Weges "Burade"  
VO/2020/214/08GV  
Ö 7  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/213/08GV  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/200/08GV  
Ö 9  
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/451/08GV  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/452/08GV  
Ö 11  
Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2020/067/08GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld „Am Wiesendamm“ eine Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

Durch die Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden.

 

Geltungsbereich Ergänzungssatzung Am Wiesendamm:

 

 

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

5. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Antragstellern der Planung eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die städtebaulichen Planungsleistungen einschl. der Durchführung des Verfahrens und ggf. erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

7. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung der Antragsteller in gleicher Höhe gesichert.

 

 

 

   
    23.09.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

  
 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld „Am Wiesendamm“ eine Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

Durch die Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (sog. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden.

 

Geltungsbereich Ergänzungssatzung Am Wiesendamm:

 

 

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

5. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Antragstellern der Planung eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die städtebaulichen Planungsleistungen einschl. der Durchführung des Verfahrens und ggf. erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

7. Die erforderlichen Finanzmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung der Antragsteller in gleicher Höhe gesichert.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

Ö 12  
Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges      
Ö 13  
Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2019  
VO/2020/146/08GV  
Ö 14  
Finanzbericht II. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2020/230/08GV  
Ö 15  
Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG  
VO/2020/233/08GV  
Ö 16  
Beratung über die Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße.  
VO/2020/200/08GV  
Ö 17  
Beratung über die Oberflächenentwässerung der Dorfstraße  
VO/2020/151/08GV  
Ö 18  
Einwohnerfragezeit      
Ö 19  
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