Vorlage - VO/2019/200/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße“ aufzustellen. Mit der Planung soll die Errichtung weiterer baulicher Anlagen auf dem Motorsportgelände planungsrechtlich vorbereitet werden.
Die Gemeindevertretung hat am 17.04.2019 den Vorentwurf der Planung genehmigt. Aufgrund dieser Vorentwurfsunterlagen wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB). Die in diesem Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen bitte ich der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.
In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und werden zur Sitzung als Anlage beigefügt und in der Sitzung der Gemeindevertretung auch noch einmal von einer Mitarbeiterin des Fachdienstes Kreisplanung erläutert.
Nach Genehmigung der Entwurfsunterlagen durch die Gemeindevertretung werden diese für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt. Die Träger öffentlicher Belange werden über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Mit dem Antragsteller der Planung wurde im Vorwege eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten geschlossen.
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.5 für Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt /mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung
Text
Begründung