Vorlage - VO/2020/233/08GV
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Sachverhalt:
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat 2010 den Schleswig-Holsteinischen Gemeinden ein Beteiligungsangebot unterbreitet, welches 2016 um einen 1. Nachtrag ergänzt wurde.
Die Gemeinde Tensfeld hat von diesem Beteiligungsangebot Gebrauch gemacht und nachstehend aufgeführte Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG erworben:
Beteiligungs-angebot | Jahr des Kaufs | Stückpreis Aktie EUR | Anzahl Aktien | Kaufpreis EUR |
2010 | 2015 | 4.122,29 | 25 | 103.057,25 |
Für die erworbenen Anteile wird eine Dividende gezahlt, die aus einer feststehenden „Garantiedividende“ und einem variablen Ausgleichsbetrag (Unternehmensergebnis) besteht. In der Vergangenheit wurden folgende Ausgleichszahlungen geleistet:
Geschäftsjahr | Ausgleichszahlung (brutto) | Kapitalertrags-steuer | Solidaritäts-zuschlag | Ausgleichszahlung (netto) |
2015 | 8.907,50 | -1.336,13 | -73,49 | 7.497,88 |
2016 | 8.553,00 | -1.282,95 | -70,56 | 7.199,49 |
2017 | 6.482,50 | -972,38 | -53,48 | 5.456,64 |
2018 | 4.809,50 | -721,43 | -39,68 | 4.048,39 |
2019 | 6.325,50 | -948,83 | -52,19 | 5.324,48 |
Summe | 35.078,00 | -5.261,72 | -289,40 | 29.526,88 |
Durchschnitt | 7.015,60 | -1.052,34 | -67,88 | 5.905,38 |
Nach dem unterbreiteten Angebot und dem 1. Nachtrag dazu besteht zum Veräußerungszeitpunkt 2021 für die Aktionäre eine Kapitalgarantie. D. h., dass die Schleswig-Holstein Netz AG garantiert, bei einem Aktienverkauf 2021 mindestens den eingezahlten Betrag wieder zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag mindert sich jedoch um bereits im Rahmen der jährlichen Ausgleichszahlungen geleisteten Ausgleichsbeträgen aus Substanzminderung. Nach den jährlichen Aktionärsinformation errechnet sich aktuell folgende Kapitalgarantie:
Geschäftsjahr | Betrag pro Aktie | Aktienbestand | Betrag Substanzminderung | Kapitalgarantie |
2016 | 144,86 | 25 | 3.621,50 | 99.435,75 |
2017 | 96,63 | 25 | 2.415,75 | 97.020,00 |
2018 | 11,99 | 25 | 299,75 | 96.720,25 |
2019 | 0,00 | 25 | 0,00 | 96.720,25 |
2020 | 95,95 | 25 | 2.398,75 | 94.321,50 |
Summe | Kaufpreis | 103.057,25 | 8.735,75 | 94.321,50 |
Am 26.08.2020 fand nun eine Informationsveranstaltung zu einem angekündigten 2. Nachtrag des Beteiligungsangebotes statt. Für den 2. Nachtrag wird der geschlossene Konsortialvertrag voraussichtlich im Herbst diesen Jahres angepasst werden (u. a. Verlängerung der Kündigungsfrist auf den 31.03.2021). Der 2. Nachtrag zum Beteiligungsangebot selbst wird zum Jahresende erwartet und wurden dazu folgende Eckwerte mitgeteilt:
| bisher | neu |
Kapitalgarantie | Ja, bis 2021 | Ja, bis 2024 |
Garantiedividende/Aktie (netto) | 152,11 EUR | 152,11 EUR |
variable Erhöhung Dividende | Ja | Ja |
Weiter wurde mitgeteilt, dass nach bzw. ab 2024 ein weiteres Beteiligungsangebot mit Kapitalgarantie für den Zeitraum 2024 – 2028 angestrebt wird. Eine neue Feststellung des Aktienwertes (Kaufpreis) wird im Frühjahr 2021 erwartet.
Nach den vorstehenden Eckwerten besteht zumindest bis 2024 eine weitere Kapitalgarantie für die Gemeinde und verschlechtert sich auch die garantierte Verzinsung des eingezahlten Kapitals nicht.
Kauf Aktie | Kaufpreis | Garantiedividende (netto) | Garantiedividende (netto) |
2012 | 4.122,29 EUR | 152,11 EUR | 3,69 % |
Wenn der angekündigte 2. Nachtrag zum Beteiligungsangebot wie vorgestellt erfolgt, ist eine Beschlussfassung zu einer Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG in der Gemeindevertretung nicht erforderlich, wenn die Beteiligung unverändert gehalten werden soll.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass der Aktienerwerb auch durch eine Kreditaufnahme finanziert wurde. Die Zinsbindung dieses Darlehens von 0,58 % endet am 30.06.2021 und valutiert dieses Darlehen dann noch mit 55.000 EUR. Es wird vorgeschlagen, für dieses Darlehen eine Anschlussfinanzierung mit einer fünfjährigen Zinsbindung zu vereinbaren. In dem Fall könnte aller Voraussicht nach wieder ein günstiger Zinssatz vereinbart werden und könnte dieses Darlehen endgetilgt werden, wenn ab 2014 keine Kapitalgarantie bestehen sollte.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung wäre bei dieser Vorgehensweise nicht erforderlich, da es sich bei der Umschuldung um ein Geschäft der laufenden Verwaltungstätigkeit handelt, für das die Bürgermeisterin zuständig ist und der Kreditaufnahmebeschluss bereits vor der Aufnahme des umzuschuldenden Darlehens gefasst wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
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Anlage/n:
-/-