Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2019/452/08GV Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld"
hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_7
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende erteilt Frau Jendrny das Wort. Diese erläutert den Sachverhalt gemäß der Beschlussvorlage mit einer Präsentation.
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbau­ordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7r das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur  5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der redaktionell geänderten Form als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0