Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/146/08GV  

Betreff: Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Information
23.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Information

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen entscheidet nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR die Bügermeisterin (darüber hinaus die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, ein jährlicher Bericht zu erstellen.

 

Aufgrund vorstehender Rechtslage werden nachfolgend die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke für das Jahr 2019 aufgeführt:

 

 

Zuwendungsgeber/in

Zuwendungsart

Zuwendung

Zuwendungszweck

-/-

-/-

0,00

-/-

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 

 

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Beschlussvorschlag:

-/-

 

 

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Anlage/n:

-/-