Vorlage - VO/2020/151/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld wurde durch eine schriftliche Mitteilung der Anwohner aus der Dorfstraße über den aktuellen Zustand des Gehweges informiert.
Ab Höhe der Hausnummer 11 in Richtung Ortsausgang ist der Gehweg wassergebunden.
Nach Regenereignissen entstehen Unebenheiten sowie Ausspülungen in dem Bereich der Zufahrten. Des weiteren wurde bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass die Wasserführung in Teilbereichen nicht mehr gegeben ist.
Folgende Lösungsvorschläge sind denkbar:
- Regelmäßige Unterhaltungsarbeiten an dem wassergebundenen Weg im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Bei der immer wiederkehrenden Unterhaltung werden die Unebenheiten nur für eine kurze Zeit abgestellt.
- Die Gemeinde genehmigt die Auspflasterung der Zufahrten auf Kosten der Grundstückseigentümer. Bei dieser Lösung ist mit bestehenden Unebenheiten zu rechnen, da der Fußweg lediglich in Teilbereichen versiegelt bzw. angeglichen wird.
- Die Gemeinde beschließt eine Ausbaumaßnahme des Fußweges. Bei dieser Lösung würde der Fußweg befestigt werden einschließlich der Versickerungsvorkehrungen für Oberflächenwasser. Diese Maßnahme sorgt für eine langfristige Abhilfe.
Da es sich bei dieser Variante um eine beitragspflichtige Maßnahme handelt, entsteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Pflicht zur Zahlung von Ausbaubeiträgen nach der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung.
Die Gremien mögen darüber beraten, welche Maßnahmen die Gemeinde durchführen möchte.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die laufende Unterhaltung stehen im Haushalt Finanzmittel in Höhe von ca. 12.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für die Ausbaumaßnahme können zurzeit nicht abgeschätzt werden, da diese von den festzulegenden Ausbaumerkmalen abhängig sind.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird nicht abgegeben.
Anlage/n:
Schreiben Familie Fockenga (nichtöffentlich)