Vorlage - VO/2019/452/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Tensfeld hat in ihrer Sitzung am 17.12.2018 beschlossen, für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" den Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen. Mit dieser Planung wird außerhalb der Ortslage von Tensfeld eine eingeschränkte Gewerbefläche für „Reparatur und Lagerung von Baumaschinen, Geräten und Kraftfahrzeugen“ planungsrechtlich vorbereitet und gesichert.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet im westlichen Teil als gewerbliche Baufläche und im östlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (8. Änderung), so dass dem Entwicklungsgebot hinreichend Rechnung getragen wird.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat die Gemeindevertretung am 18.09.2019 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 28.10.2019 bis 28.11.2019 öffentlich ausgelegt sowie in das Internet gestellt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von der Kreisplanung aktualisierten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planung erfolgt anlassbezogen und ist für die Gemeinde kostenneutral.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlage/n:
Abwägungsprotokoll
Entwurf Bebauungsplan
Text
Begründung