Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.05.2020  
08GV/20/038  
     
   
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die in der Aufstellung befindliche 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52) und östlich des Weges "Burade"  
VO/2020/214/08GV  
Ö 7  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/213/08GV  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/200/08GV  
Ö 9  
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/451/08GV  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/452/08GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbau­ordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur  5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

   
    23.09.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

  
 

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbau­ordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7r das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur  5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der redaktionell geänderten Form als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

Ö 11  
Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/2020/067/08GV  
Ö 12  
Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges      
Ö 13  
Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2019  
VO/2020/146/08GV  
Ö 14  
Finanzbericht II. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2020/230/08GV  
Ö 15  
Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG  
VO/2020/233/08GV  
Ö 16  
Beratung über die Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße.  
VO/2020/200/08GV  
Ö 17  
Beratung über die Oberflächenentwässerung der Dorfstraße  
VO/2020/151/08GV  
Ö 18  
Einwohnerfragezeit      
Ö 19  
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