Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.05.2020 | 08GV/20/038 | |||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die in der Aufstellung befindliche 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K52) und östlich des Weges "Burade" | VO/2020/214/08GV | |||||
Ö 7 | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet nördlich der Kiesstraße (K 52), östlich des Weges "Burade" a. Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2020/213/08GV | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "ADAC Motorsportplatz, südlich Tarbeker Straße, westlich Segeberger Straße" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2019/200/08GV | |||||
Ö 9 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Abschließender Beschluss | VO/2019/451/08GV | |||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld" hier: - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss | VO/2019/452/08GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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23.09.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das "Südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 1, Teilfläche der Flurstücke 20/4 und 20/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der redaktionell geänderten Form als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 11 | Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand der bebauten Bereiche der Gemeinde Tensfeld, westlich der "Dorfstraße", südlich der Straße "Am Wiesendamm" hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2020/067/08GV | |||||
Ö 12 | Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges | ||||||
Ö 13 | Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2019 | VO/2020/146/08GV | |||||
Ö 14 | Finanzbericht II. Quartal 2020 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2020/230/08GV | |||||
Ö 15 | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG | VO/2020/233/08GV | |||||
Ö 16 | Beratung über die Beantragung zur Einrichtung einer Einbahnstraße. | VO/2020/200/08GV | |||||
Ö 17 | Beratung über die Oberflächenentwässerung der Dorfstraße | VO/2020/151/08GV | |||||
Ö 18 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||