Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2018 | 10GV/18/056 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" | VO/2018/374/10GV | |||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" | VO/2018/375/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" soll die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Antragsteller abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Antragsteller sichergestellt ist.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:
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20.09.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" soll die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Antragsteller abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Antragsteller sichergestellt ist.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" soll die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Antragsteller abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Antragsteller sichergestellt ist.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:
Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 9 | 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2018/305/10GV | |||||
Ö 10 | Zuschussgewährung an den TVT Trappenkamp für die Sportkegleranlage | VO/2018/404/10GV | |||||
Ö 11 | Beratung und ggf. Beschluss über die Wiedereinsetzung eines hauptamtlichen Bürgermeisters | VO/2016/630/10GV-1 | |||||
Ö 12 | Beratung und Beschlussfassung zum Baubeginn Feuerwehrhaus | ||||||
Ö 13 | Prüfung des Jahresabschlusses 2015 | VO/2018/304/10GV | |||||
Ö 14 | Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/280/10GV | |||||
Ö 15 | Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp hier: Abschließender Beschluss | VO/2018/244/10GV | |||||
Ö 16 | Durchführung der energetischen Sanierung an den Gebäudeteilen 1 + 3 der Richard-Hallmann-Schule | VO/2018/315/10GV | |||||
Ö 17 | Sanierung des Bürgersaals | VO/2018/245/10GV-1 | |||||
Ö 18 | Einzäunung des Geländes der Gemeindebücherei/VHS | VO/2018/371/10GV | |||||
Ö 19 | Beratung und Aktualisierung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung | VO/2016/840/10GV-3 | |||||
Ö 20 | KA Trappenkamp, zukünftige Klärschlammbehandlung/-entsorgung | VO/2018/350/10GV | |||||
Ö 21 | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung 2017 | VO/2018/351/10GV | |||||
Ö 22 | Entlastung des Werkleiters für das Geschäftsjahr 2017 | VO/2018/352/10GV | |||||
Ö 23 | Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2018 | VO/2018/353/10GV | |||||
Ö 24 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 25 | Verschiedenes | ||||||
N 26 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 27 | Grundstücksangelegenheit: hier: Genehmigung eines Kaufvertragsentwurfes | ||||||
N 28 | Ausführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 29 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||