Vorlage - VO/2018/374/10GV
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Sachverhalt:
Der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein plant östlich der Wohnanlage für betreutes Wohnen auf dem Grundstück Erfurter Straße 5 (Flurstücke 33/5, 33/18 und 33/20 der Flur 1, Gemarkung Trappenkamp) die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung für ca. 100 Personen. Vorgesehen ist ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Der Baukörper soll sich gestalterisch in die benachbarte Wohnanlage anpassen. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächenausnutzung GRZ = 0,4.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr 14 (siehe nachfolgenden Planausschnitt):
Der Bebauungsplan sieht für das Plangebiet (7) aktuell folgende Festsetzungen vor:
Mischgebiet, II Vollgeschosse, FH max. 8,50 m.
Der Landesverein hat eine Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beantragt, um damit auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Landesverein als Antragsteller hat die Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zugesichert. Mit der Planung soll auf Wunsch des Antragstellers der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Geäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten.
7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:
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Anlage/n: