Vorlage - VO/2018/304/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Trappenkamp hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2015 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.
Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Nach dem positiven Jahresergebnis des Jahres 2014 kann die Gemeinde Trappenkamp auch im Jahr 2015 den Haushaltsausgleich sicherstellen sowie einen Überschuss erwirtschaften. Dieser beläuft sich auf 63.635,80 EUR und verbessert damit das mit einem Fehlbetrag von 876.892,12 EUR geplante Jahresergebnis um 940.527,92 EUR.
Da von der Gemeinde keine Fehlbeträge in das Jahr 2015 vorgetragen wurden, steht es der Gemeinde gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik frei, den erwirtschafteten Überschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage der Gemeinde beträgt derzeit 56.568,73 EUR. Dies entspricht 1,34% der Allgemeinen Rücklage. Bei einer Zuführung in die Ergebnisrücklage würde sich diese auf 120.204,53 EUR erhöhen. Dies entspräche 2,85% der Allgemeinen Rücklage. Hier ist zudem ergänzend die Vorgabe des § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik zu beachten, nach welcher die Ergebnisrücklage mindestens 10% und maximal 25% der Allgemeinen Rücklage betragen soll.
Verwaltungsseitig wird daher eine Zuführung des Jahresüberschusses 2015 in die Ergebnisrücklage empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Ergebnisrücklage von 56.568,73 EUR auf 120.204,53 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt, den erwirtschafteten Jahresüberschuss des Jahres 2015 der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Anlage/n:
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Trappenkamp
Lagebericht zum 31.12.2015 der Gemeinde Trappenkamp
Hinweis:
Jahresabschluss und Lagebericht sind online in Allris einsehbar und werden nach Entscheidung der Gemeindevertretung vom 22.02.2018 nicht mehr postalisch verschickt.