Vorlage - VO/2018/315/10GV
|
|
Sachverhalt:
In 2017 wurde ein Förderantrag gestellt, die Gebäudeteile 1 + 3 energetisch zu sanieren. In diesem nunmehr bewilligten Förderantrag wurden folgende Bauteile untersucht und in einer Kosenschätzung dem Förderantrag beigefügt.
Gebäudeteil 1 + 3 Erneuerung der Fenster und Sohlbänke
Aussenwandbekleidung der Betonpfeiler
Aussenwandinnenbekleidung der Heizkörpernischen
Erneuerung der Dachfläche inkl. Ergänzung der Deckendämmung nur Gebäudeteil 3
Erneuerung der Heizkörper und der Leitungen
Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage.
Eine Kostenschätzung nach DIN 276 hat einen Sanierungsbetrag in Höhe von 507.716 Euro ergeben.
Die Landeszuweisung beträgt 406.483,61 Euro was in etwa einer 80% igen Förderquote entspricht.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.09.2018 und endet am 31.12.2020.
Vor Ausschreibung der Leistungen ist ein Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung und den noch zu beauftragten Architekten durchzuführen. Bisher wurde der Architekt nur mit der Vorplanung (Leistungsphasen 1+2 gem. HOAI) beauftragt.
Sofern die Umsetzung der energetischen Maßnahme erfolgen soll, ist es notwendig, das Architektenbüro F. aus T. mit der Durchführung der Maßnahme und zwar mit den Leistungsphasen 3 – 9 zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzmittel sind unter dem Produktsachkonto 218200.0901028 veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der energetischen Sanierung gem. Förderantrag. Das Architektenbüro F. aus T. wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Anlage/n:
Grundrisse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Grundrisse (2504 KB) | ||||
2 | Vergabe der Architektenleistung (284 KB) |