Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/374/10GV Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_13
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn von See vom Landesverein für Innere Mission. Ausführlich stellt Herr von See das Konzept einer Pflegestation mit 100 Pflegeplätzen vor. Durch die Umsetzung dieser Planung entstehen drei Geschossebenen mit je 2 Wohngruppen, 4 kleinen Appartements für z.B. Personal oder Auszubildende, zusätzlich eine Zwei-Zimmerwohnung für Angehörige. Die beiden Gebäudeteile werden durch ein Staffelgeschoss im Mittelteil verbunden. Im Keller wird die Küche untergebracht sein, die ausgelegt ist für rund 150 Essen. Zwei Fahrstühle und die Raumplanung als solches sollenr kurze Wege sorgen. Es werden Arbeitsplätze für rund 60 Vollzeitkräfte entstehen, sowie für etwa 20 Teilzeitkräfte. Der geplante Baubeginn soll in das Frühjahr 2019 fallen, als Bauende wird der Sommer 2020 anvisiert. Damit die Einrichtung auch schnell In Betrieb genommen werden kann, soll parallel bereits die Personalplanung umgesetzt werden. Eine behindertengerechte Ausstattung beinhaltet auch die technische Nutzung zum direkten, schnellen Kontakt per Gegensprechanlagen, Internetnutzung zum leichten Kontakt mit Angehörigen. Herr Feddersen ergänzt das Konzept um die architektonischen Besonderheiten. Die Gestaltung des Baukörpers mit unterschiedlichen  Verblendsteinen soll das Gesamtbild auflockern, ebenso die Ausrichtung des Gebäudes, welche aber auch darüber hinaus die Durchfahrt am Gebäude vorbei ermöglichen soll für Rettungskräfte oder Entsorgungsbetriebe. Das Staffelgeschoss ist deutlich zurückgesetzt und sorgt für eine angenehmere Ansicht auf den großen Komplex. Weiterhin werden vor dem Gebäude Stellplätze für Mitarbeiter und Angehörige entstehen.
 

 

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.  

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

 

7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:

 

 

 


Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0