Vorlage - VO/2018/244/10GV
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Sachverhalt:
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung am 19.09.2013 gem. § 47 d BimSchG einen Lärmaktionsplan beschlossen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation durch die BAB A21 erfolgt ist und Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt wurden. Dieser Lärmaktionsplan ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH wurde mit der Überprüfung und ggf. Überarbeitung beauftragt und hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Lärmaktionsplan im Entwurf erstellt, den die Gemeindevertretung am 26.04.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt hat.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit fand eine 4-wöchige Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 21.05.2018 bis 21.06.2018 statt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Seitens der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im weiteren Verfahren ist der Lärmaktionsplan nun durch die Gemeindevertretung zu beschließen und danach zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzunmachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten rd. 1.350,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
1. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzustelen.
Anlage/n:
Entwurf Lärmaktionsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Endfassung AP Trappenkamp 3 2018-06-25 (197 KB) |