Auszug - Durchführung der energetischen Sanierung an den Gebäudeteilen 1 + 3 der Richard-Hallmann-Schule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Förderantrag zur energetischen Sanierung Gebäudeteil 1 und 3 aus 2017 ist mittlerweile bewilligt worden. Inhalt ist die Erneuerung von Fenster und Sohlbänken, Außenwandbekleidung der Betonpfeiler, Außenwandinnenbekleidung der Heizkörpernischen und Erneuerung der Heizkörper und Leitungen, Erneuerung der Dachflächen und Ergänzung der Deckendämmung (nur Gebäudeteil 3) und Sanierung der Beleuchtung. Die Kostenschätzung nach DIN 276 hat einen Sanierungsbetrag von rund 507.000€ ergeben. Die bewilligte Zuweisung beträgt rund 406.000€. Um keine Förderquoteneinbußen zu haben ist ein Preisvergleich bei den Architektenleistungen notwendig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der energetischen Sanierung gem. Förderantrag. Nach erfolgtem Preisvergleich ist ein Architektur-bzw. Ingenieurbüro mit der Durchführung der Maßnahme und zwar mit den Leistungsphasen 3-9 gem. HOAI zu beauftragen.
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Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0