Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2018  
10GV/18/056  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"  
VO/2018/374/10GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.  

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Geäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

 

7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    20.09.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

   Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.  

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Geäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

 

7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7   dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

   
    27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet "Grundstück Erfurter Straße 5, nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d" soll die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.  

 

Mit der Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ca. 100 Plätzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit Staffelgeschoss und Vollunterkellerung. Firsthöhe max. 17 m über Terrain. Flächennutzung GRZ = 0,4.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen und den Durchführungsvertrag vorzubereiten. 

 

7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:

 

 

 

Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0  

 

 

Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"  
VO/2018/375/10GV  
Ö 9  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/305/10GV  
Ö 10  
Zuschussgewährung an den TVT Trappenkamp für die Sportkegleranlage  
VO/2018/404/10GV  
Ö 11  
Beratung und ggf. Beschluss über die Wiedereinsetzung eines hauptamtlichen Bürgermeisters
VO/2016/630/10GV-1  
Ö 12  
Beratung und Beschlussfassung zum Baubeginn Feuerwehrhaus      
Ö 13  
Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Enthält Anlagen
VO/2018/304/10GV  
Ö 14  
Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
Enthält Anlagen
VO/2018/280/10GV  
Ö 15  
Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp hier: Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/244/10GV  
Ö 16  
Durchführung der energetischen Sanierung an den Gebäudeteilen 1 + 3 der Richard-Hallmann-Schule  
Enthält Anlagen
VO/2018/315/10GV  
Ö 17  
Sanierung des Bürgersaals  
VO/2018/245/10GV-1  
Ö 18  
Einzäunung des Geländes der Gemeindebücherei/VHS  
Enthält Anlagen
VO/2018/371/10GV  
Ö 19  
Beratung und Aktualisierung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2016/840/10GV-3  
Ö 20  
KA Trappenkamp, zukünftige Klärschlammbehandlung/-entsorgung  
VO/2018/350/10GV  
Ö 21  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung 2017  
VO/2018/351/10GV  
Ö 22  
Entlastung des Werkleiters für das Geschäftsjahr 2017  
VO/2018/352/10GV  
Ö 23  
Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2018  
VO/2018/353/10GV  
Ö 24  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 25  
Verschiedenes      
N 26     Personalangelegenheiten      
N 27     Grundstücksangelegenheit: hier: Genehmigung eines Kaufvertragsentwurfes      
N 28     Ausführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung      
Ö 29  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse