Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2018  
10GV/18/056  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, westlich Glashüttenweg, südlich Celsiusstraße und östlich des Grundstücks Gablonzer Straße 11 a-d"  
VO/2018/374/10GV  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"  
VO/2018/375/10GV  
Ö 9  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Trappenkamp für das Gebiet "Nördlich Danziger Straße, westlich Gablonzer Straße, südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a/b" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/305/10GV  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1.  Für das Gebiet „nördlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Mit der Planung soll eine bisher unbebaute Fläche aktiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Grundflächenzahl (GFZ) eine Nachverdichtung des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches erfolgen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen.

 

Weiterhin soll die Bauweise und die Baugrenze an die geplante Bebauung angepasst werden. Darüber hinaus erfolgen Änderungen an im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einer Fernwärmeleitung sowie einer Trinkwasserleitung.

 

Ziele der Planaufstellung sind:

• städtebauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche und Aktivierung

  ungenutzter Flächen

• Anpassungen der städtebaulichen Kennziffern (GFZ und Geschossigkeit) zur

  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines geplanten

  Mehrfamilienhauses

• Änderung an bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

• Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise

 

2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „nördlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt).

 

3. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll gemeinsam mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planes und der Begründung erfolgen.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

5. Es wird genehmigt, dass der Bürgermeister das Büro Möller-Plan in Wedel mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt hat.

 

6. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch die Antragsteller abhängig gemacht.

 

7. Lageplan:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    30.08.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 8 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

1.  r das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Mit der Planung soll eine bisher unbebaute Fläche aktiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Grundflächenzahl (GFZ) eine Nachverdichtung des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches erfolgen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen r die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen.

 

Weiterhin soll die Bauweise und die Baugrenze an die geplante Bebauung angepasst werden. Darüber hinaus erfolgen Änderungen an im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einer Fernwärmeleitung sowie einer Trinkwasserleitung.

 

Ziele der Planaufstellung sind:

städtebauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche und Aktivierung

  ungenutzter Flächen

Anpassungen der städtebaulichen Kennziffern (GFZ und Geschossigkeit) zur

  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines geplanten

  Mehrfamilienhauses

Änderung an bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise

 

2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt).

 

3. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll gemeinsam mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planes und der Begründung erfolgen.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

5. Es wird genehmigt, dass der Bürgermeister das Büro Möller-Plan in Wedel mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt hat.

 

6. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch die Antragsteller abhängig gemacht.

 

7. Lageplan:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

 

 

   
    27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.  r das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Mit der Planung soll eine bisher unbebaute Fläche aktiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit sowie der Grundflächenzahl (GFZ) eine Nachverdichtung des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches erfolgen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen.

 

Weiterhin soll die Bauweise und die Baugrenze an die geplante Bebauung angepasst werden. Darüber hinaus erfolgen Änderungen an im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einer Fernwärmeleitung sowie einer Trinkwasserleitung.

 

Ziele der Planaufstellung sind:

städtebauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche und Aktivierung

  ungenutzter Flächen

Anpassungen der städtebaulichen Kennziffern (GFZ und Geschossigkeit) zur

  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen eines geplanten

  Mehrfamilienhauses

Änderung an bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise

 

2. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „rdlich der Danziger Straße, westlich der Gablonzer Straße und südlich Grundstück Gablonzer Straße 10 a-b“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt).

 

3. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll gemeinsam mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planes und der Begründung erfolgen.

 

4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

5. Es wird genehmigt, dass der Bürgermeister das Büro Möller-Plan in Wedel mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt hat.

 

6. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von einer vollständigen Kostenübernahme durch die Antragsteller abhängig gemacht.

 

7. Lageplan:

 

 

 

Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0

 

 

Ö 10  
Zuschussgewährung an den TVT Trappenkamp für die Sportkegleranlage  
VO/2018/404/10GV  
Ö 11  
Beratung und ggf. Beschluss über die Wiedereinsetzung eines hauptamtlichen Bürgermeisters
VO/2016/630/10GV-1  
Ö 12  
Beratung und Beschlussfassung zum Baubeginn Feuerwehrhaus      
Ö 13  
Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Enthält Anlagen
VO/2018/304/10GV  
Ö 14  
Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
Enthält Anlagen
VO/2018/280/10GV  
Ö 15  
Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp hier: Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/244/10GV  
Ö 16  
Durchführung der energetischen Sanierung an den Gebäudeteilen 1 + 3 der Richard-Hallmann-Schule  
Enthält Anlagen
VO/2018/315/10GV  
Ö 17  
Sanierung des Bürgersaals  
VO/2018/245/10GV-1  
Ö 18  
Einzäunung des Geländes der Gemeindebücherei/VHS  
Enthält Anlagen
VO/2018/371/10GV  
Ö 19  
Beratung und Aktualisierung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2016/840/10GV-3  
Ö 20  
KA Trappenkamp, zukünftige Klärschlammbehandlung/-entsorgung  
VO/2018/350/10GV  
Ö 21  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ergebnisverwendung 2017  
VO/2018/351/10GV  
Ö 22  
Entlastung des Werkleiters für das Geschäftsjahr 2017  
VO/2018/352/10GV  
Ö 23  
Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2018  
VO/2018/353/10GV  
Ö 24  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 25  
Verschiedenes      
N 26     Personalangelegenheiten      
N 27     Grundstücksangelegenheit: hier: Genehmigung eines Kaufvertragsentwurfes      
N 28     Ausführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung      
Ö 29  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse