Tagesordnung - 25. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2018 | 02BauA/18/034 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.1 | Beschilderung Kronberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.2 | Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann und Zankel, Tarbeker Straße 18 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.3 | Unterhaltungszustand Hasselbusch und Buschkoppel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Beschluss über den Vorentwurf | VO/2017/403/02GV-1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "Nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor" hier: Satzungsbeschluss | VO/2018/086/02GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Beschluss über den Vorentwurf | VO/2017/402/02GV-1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Genehmigung des Erschließungsvertrages mit der Landgesellschaft Schl.-Holstein und der Erschließungsplanung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 (nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor) | VO/2018/085/02GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Beratung und Beschluss zum Antrag des TSV Quellenhaupt e.V.; Bauvorhaben Sportplatz am See | VO/2018/091/02GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Kein Vorschlag
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28.03.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, grundsätzlich einer Änderung der Bebauung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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10.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Finanzierung des beabsichtigten Bauvorhabens des TSV Quellenhaupt e. V. und das Restnutzungsrecht der Gemeinde für die gepachtete Fläche am See ist zu klären.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen 0 Stimmenthaltung: 0
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde darüber zu verhandeln, ob und ggf. zu welchen Konditionen diese bereit wäre, die bislang gepachtete Fläche am See in das Eigentum der Gemeinde zu überführen (Kaufpreis, Flächentausch).
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung Dauer des Pachvertrages Der Pachtvertrag über die Fläche am See endet am 30.06.2033. Er hat somit eine Restlaufzeit von rd. 15 Jahren.
Finanzierung von Sportstätten Für die Finanzierung von Sportstätten (nicht Schulsport) bestehen derzeit unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Die Art der Förderung hängt davon ab, ob ein Sportverein oder eine Gemeinde die Maßnahme ausführt. Eine stärkere Landesförderung ist angekündigt. Bislang liegt aber nur die Spielfeld- und Laufbahnförderrichtlinie und die Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung vor (Anlagen des Spitzensports oder mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung). Beide sind für das Vorhaben des Sportvereins nicht einschlägig.
Nachfolgend werden zwei Finanzierungsmodelle für die Errichtung einer Sportstätte nach den jetzigen Fördermöglichkeiten aufgeführt:
* Der Eigenanteil des Sportvereins ist bei der Landesförderung verpflichtend. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre.
** Der Gemeindezuschuss ist bei der Kreisförderung verpflichtend. Die Zweckbindung beträgt 20 Jahre.
Nach vorstehender Rechnung ergibt sich eine Belastung für die Gemeinde in Höhe von 174.720 EUR (56,00 %), wenn sie die Sportstätte errichtet und 93.600 EUR (30,00 %) wenn es durch den Sportverein erfolgt. Sollte die Finanzierungslücke des Sportvereins durch die Gemeinde ausgeglichen werden, steigt die Belastung der Gemeinde auf 114.720 EUR (36,77 %).
Die vorstehenden Rechnungen gehen davon aus, dass der Sportverein auch einen Eigenanteil von 20 % erbringt, wenn die Gemeinde Maßnahmeträger ist, weil er dieses als eigener Maßnahmeträger auch leisten müsste.
Das berücksichtigte Investitionsvolumen beruht auf einer Angabe des Sportvereins. Folgekosten (z. B. Bewirtschaftung und Unterhaltung) sind nicht berücksichtigt. Ebenso ist nicht berücksichtigt, wer die Fogekosten trägt. Unklar ist, ob die Kosten für den Rückbau des vorhandenen Gebäudebestandes vollständig in den angegebenen Baukosten enthalten sind und worauf die Kostenschätzung beruht
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Ö 12 | Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt mit Rederecht für die Öffentlichkeit.) | VO/2018/092/02GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Beschluss zur Errichtung eines Buswartehäuschens im Bereich Kieler Tor | VO/2018/116/02GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Bauvorhaben privater Art | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.1 | Bauvorhaben am Mühlenteich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.2 | Grunderwerb B-Plan 22 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15.3 | Bericht über vorliegende Baugenehmigungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||