Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 25. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: 25. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
Datum: Mi, 28.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Zusatz: Vor Beginn der Sitzung findet um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "Autohaus Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18" statt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2018  
02BauA/18/034  
     
   
Ö 4  
Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 5.1  
Beschilderung Kronberg      
Ö 5.2  
Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann und Zankel, Tarbeker Straße 18      
Ö 5.3  
Unterhaltungszustand Hasselbusch und Buschkoppel      
Ö 6  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Beschluss über den Vorentwurf  
Enthält Anlagen
VO/2017/403/02GV-1  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "Nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor" hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/086/02GV  
Ö 9  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Autohauses Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18 hier: Beschluss über den Vorentwurf  
Enthält Anlagen
VO/2017/402/02GV-1  
Ö 10  
Genehmigung des Erschließungsvertrages mit der Landgesellschaft Schl.-Holstein und der Erschließungsplanung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 (nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor)  
Enthält Anlagen
VO/2018/085/02GV  
Ö 11  
Beratung und Beschluss zum Antrag des TSV Quellenhaupt e.V.; Bauvorhaben Sportplatz am See  
Enthält Anlagen
VO/2018/091/02GV  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Kein Vorschlag

 

 

 

 

   
    28.03.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 11 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, grundsätzlich einer Änderung der Bebauung zuzustimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

   
    10.04.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Finanzierung des beabsichtigten Bauvorhabens des TSV Quellenhaupt e. V. und das Restnutzungsrecht der Gemeinde für die gepachtete Fläche am See ist zu klären.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen 0 Stimmenthaltung: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde darüber zu verhandeln, ob und ggf. zu welchen Konditionen diese bereit wäre, die bislang gepachtete Fläche am See in das Eigentum der Gemeinde zu überführen (Kaufpreis, Flächentausch).

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung

Dauer des Pachvertrages

Der Pachtvertrag über die Fläche am See endet am 30.06.2033. Er hat somit eine Restlaufzeit von rd. 15 Jahren.

 

Finanzierung von Sportstätten

r die Finanzierung von Sportstätten (nicht Schulsport) bestehen derzeit unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Die Art der Förderung hängt davon ab, ob ein Sportverein oder eine Gemeinde die Maßnahme ausführt. Eine stärkere Landesförderung ist angekündigt. Bislang liegt aber nur die Spielfeld- und Laufbahnförderrichtlinie und die Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung vor (Anlagen des Spitzensports oder mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung). Beide sind für das Vorhaben des Sportvereins nicht einschlägig.

 

Nachfolgend werden zwei Finanzierungsmodelle für die Errichtung einer Sportstätte nach den jetzigen Fördermöglichkeiten aufgeführt:

 

 

Quote

Maßnahmeträger

Sportverein

Maßnahmeträger

Gemeinde

Investitionsvolumen

100,00 %

312.000

312.000

Summe Auszahlungen

 

312.000

312.000

Zuschuss Kreis

20,00 %

62.400

62.400

Erhöhungsbetrag 2017 -Finanzkraft-

4,00 %

12.480

12.480

Zuschuss Land (max. 60.000,00)

20,00 %

60.000

0

Eigenanteil Sportverein*

20,00 %

62.400

62.400

Zuschuss Gemeinde**

30,00 %

93.600

0

Eigenanteil Gemeinde

56,00 %

0

174.720

Summe Einzahlungen (inkl. Eigenanteile)

 

290.800

312.000

Finanzierungslücke

6,77 %

21.120

0

 

* Der Eigenanteil des Sportvereins ist bei der Landesförderung verpflichtend.

Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre.

 

** Der Gemeindezuschuss ist bei der Kreisförderung verpflichtend.

Die Zweckbindung beträgt 20 Jahre.

 

Nach vorstehender Rechnung ergibt sich eine Belastung für die Gemeinde in Höhe von 174.720 EUR (56,00 %), wenn sie die Sportstätte errichtet und 93.600 EUR (30,00 %) wenn es durch den Sportverein erfolgt. Sollte die Finanzierungslücke des Sportvereins durch die Gemeinde ausgeglichen werden, steigt die Belastung der Gemeinde auf 114.720 EUR (36,77 %).

 

Die vorstehenden Rechnungen gehen davon aus, dass der Sportverein auch einen Eigenanteil von 20 % erbringt, wenn die Gemeinde Maßnahmeträger ist, weil er dieses als eigener Maßnahmeträger auch leistensste.

 

Das berücksichtigte Investitionsvolumen beruht auf einer Angabe des Sportvereins. Folgekosten (z. B. Bewirtschaftung und Unterhaltung) sind nicht berücksichtigt. Ebenso ist nicht berücksichtigt, wer die Fogekosten trägt. Unklar ist, ob die Kosten für den Rückbau des vorhandenen Geudebestandes vollständig in den angegebenen Baukosten enthalten sind und worauf die Kostenschätzung beruht  

 

Ö 12  
Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt mit Rederecht für die Öffentlichkeit.)  
Enthält Anlagen
VO/2018/092/02GV  
Ö 13  
Beschluss zur Errichtung eines Buswartehäuschens im Bereich Kieler Tor  
VO/2018/116/02GV  
Ö 14  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
N 15     Bauvorhaben privater Art      
N 15.1     Bauvorhaben am Mühlenteich      
N 15.2     Grunderwerb B-Plan 22      
N 15.3     Bericht über vorliegende Baugenehmigungen      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusse