Auszug - Genehmigung des Erschließungsvertrages mit der Landgesellschaft Schl.-Holstein und der Erschließungsplanung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 (nördlich Kornkamp, westlich des Einkaufszentrums am Kieler Tor)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende informiert darüber, dass zum Zwecke der Entwicklung eines Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 die Gemeinde Bornhöved mit der Landgesellschaft Schleswig Holstein am 11.07.2016 einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen hat. Nach diesem Vertrag ist die Landgesellschaft beauftragt, im eigenen Namen und für Rechnung der Gemeinde Bornhöved Flächen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 zu erwerben und vorzuhalten. Gemäß § 1 Abs. 1 Buchstabe e des Geschäftsbesorgungsvertrages soll die Erschließung des von der Landgesellschaft erworbenen Geländes von ihr nach Maßgabe eines noch abzuschließenden Erschließungsvertrages durchgeführt werden.
Zur weiteren Beratung in den gemeindlichen Gremien hat die Landgesellschaft einen Erschließungsvertrag im Entwurf übersandt. Dieser Entwurf liegt den Ausschussmitgliedern vor und wurde im Vorwege mit dem Bürgermeister abgestimmt.
Der Erschließungsvertrag sieht auch vor, dass der zwischen der Landgesellschaft und dem Ingenieurbüro Petersen & Partner geschlossene Ingenieurvertrag der Zustimmung durch die Gemeinde bedarf. Dies gilt auch für die technischen Unterlagen und Zeichnungen der Ausführungsplanung, die der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt waren.
Die Unterlagen werden besprochen und folgender Antrag als Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
1. Der Erschließungsvertrag mit der Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH wird in der vorliegenden Form genehmigt.
2. Die vorliegenden technischen Unterlagen und Zeichnungen zur Ausführungsplanung gem. § 1 Abs. 5 des Erschließungsvertrages werden genehmigt.
3. Dem Abschluss des Ingenieurvertrages zwischen der Landgesellschaft Schl.-Holstein mbH und dem Ingenieurbüro Petersen & Partner aus Kiel wird zugestimmt (§ 4 des Erschließungsvertrages)
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 3 des Erschließungsvertrages die Zustimmung zum Baubeginn zu erteilen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0