Auszug - Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Er gibt den Hinweis, dass der Lärmaktionsplan nur die Lärmsituation durch die BAB A 21 regelt. Die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung an der BAB A 21 werden besprochen. Es wird allgemein bemängelt, dass der Lärmaktionsplan keine bindende Wirkung für den Straßenbaulastträger hat. Trotz dieses geringen Handlungsspielraumes soll bei dem Landesbetrieb Verkehr bzw. den zuständigen Behörden eine Stellungnahme darüber eingeholt werden, ob bei dem Ausbau BAB A 21 lärmmindernde Maßnahmen aus der Aktionsplanung der Gemeinde Bornhöved zur 2. Stufe der ULR aus dem Jahr 2015 berücksichtigt werden (Lärmschutzwände, Einbau lärmmindernder Asphalt, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.).
Folgender Antrag wird nach eingehender Beratung zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
1. Beim Landesbetrieb Verkehr bzw. den zuständigen Behörden ist eine Stellungnahme darüber einzuholen, inwieweit bei dem Ausbau der BAB A 21 lärmmindernde Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Gemeinde Bornhöved zur 2. Stufe der ULR aus dem Jahr 2015 berücksichtigt werden (Lärmschutzwände, Einbau lärmmindernder Asphalt, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.).
2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich zu jedermanns Einsicht für die Dauer eines Monats auszulegen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer der Auslegung ins Internet einzustellen.
4. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren und zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0