Amt Bornhöved
 

Auszug - Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

25. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Zusatz: Vor Beginn der Sitzung findet um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "Autohaus Lüdemann & Zankel, Tarbeker Straße 18" statt.
VO/2018/092/02GV Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/651.11_01
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Er gibt den Hinweis, dass der Lärmaktionsplan nur die Lärmsituation durch die BAB A 21 regelt. Die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung an der BAB A 21 werden besprochen. Es wird allgemein bemängelt, dass der Lärmaktionsplan keine bindende Wirkung für den Straßenbaulastträger hat. Trotz dieses geringen Handlungsspielraumes soll bei dem Landesbetrieb Verkehr bzw. den zuständigen Behörden eine Stellungnahme daber eingeholt werden, ob bei dem Ausbau BAB A 21 lärmmindernde Maßnahmen aus der Aktionsplanung der Gemeinde Bornhöved zur 2. Stufe der ULR aus dem Jahr 2015 berücksichtigt werden (Lärmschutzwände, Einbau lärmmindernder Asphalt, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.).

 

Folgender Antrag wird nach eingehender Beratung zur Abstimmung gestellt:
 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Beim Landesbetrieb Verkehr bzw. den zuständigen Behörden ist eine Stellungnahme darüber einzuholen, inwieweit bei dem Ausbau der BAB A 21 lärmmindernde Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Gemeinde Bornhöved zur 2. Stufe der ULR aus dem Jahr 2015 berücksichtigt werden (Lärmschutzwände, Einbau lärmmindernder Asphalt, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.).

 

2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bornhöved zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich zu jedermanns Einsicht für die Dauer eines Monats auszulegen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer der Auslegung ins Internet einzustellen. 

 

4. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0