Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld  

Bezeichnung: 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017  
08GV/17/027  
     
   
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2008 - 2015 der Gemeinde Tensfeld  
Enthält Anlagen
VO/2016/735/08GV  
Ö 7  
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2017/191/08GV  
Ö 8  
Finanzbericht II. Quartal 2017 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2017/225/08GV  
Ö 9  
Verjährung von Schulkostenbeiträgen  
VO/2017/212/08GV  
Ö 10  
Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung des Sportlerheims der Gemeinde Tensfeld
VO/2017/224/08GV  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Sanierung des Daches des Sportlerheims der Gemeinde Tensfeld  
VO/2017/226/08GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt einer vollständigen Erneuerung des Daches des Sportlerheims zu und bittet denTuS Tensfeld von 1953 e. V. (Sportverein) nach Abschluss eines langfristigen Nutzungsvertrages (mind. 25 Jahre) die Maßnahme umzusetzen und entsprechende Förderantrage bei Kreis- und Landessportverband zu stellen.

Eine Finanzierungzusage, über die nicht durch den Sportverein bzw.durch Dritte zu tragende Kosten, wird dem Sportverein erteilt, wenn diese für Förderanträge erforderlich ist.

Sollte der Sportverein dieser Bitte nicht nachkommen, wird die Maßnahme durch die Gemeinde selbst ausgeführt. Eine Förderung durch den Kreissportverband ist zu beantragen. 

 

 

 

   
    26.07.2017 - Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, einer vollständigen Erneuerung des Daches des Sportlerheims zuzustimmen und den TuS Tensfeld von 1953 e. V. (Sportverein) nach Abschluss eines langfristigen Nutzungsvertrages (mind. 25 Jahre) zu bitten, die Maßnahme umzusetzen und entsprechende Förderantrage bei Kreis- und Landessportverband zu stellen.

Eine Finanzierungzusage, über die nicht durch den Sportverein bzw. durch Dritte zu tragende Kosten, wird dem Sportverein erteilt, wenn diese für Förderanträge erforderlich ist.

Sollte der Sportverein dieser Bitte nicht nachkommen, wird die Maßnahme durch die Gemeinde selbst ausgeführt. Eine Förderung durch den Kreissportverband ist zu beantragen. 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

 

   
    05.09.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt einer vollständigen Erneuerung des Daches des Sportlerheims zu und bittet den TuS Tensfeld von 1953 e. V. (Sportverein) nach Abschluss eines langfristigen Nutzungsvertrages (mind. 25 Jahre) die Maßnahme umzusetzen und entsprechende Förderantrage bei Kreis- und Landessportverband zu stellen.

Eine Finanzierungzusage, über die nicht durch den Sportverein bzw. durch Dritte zu tragende Kosten, wird dem Sportverein erteilt, wenn diese für Förderanträge erforderlich ist.

Sollte der Sportverein dieser Bitte nicht nachkommen, wird die Maßnahme durch die Gemeinde selbst ausgeführt. Eine Förderung durch den Kreissportverband ist zu beantragen. 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

 

Nach erfolgter Abstimmung fragt Gemeindevertreter D. Mengeling, ob die Verwendung von glasierten Dachpfannen bei dieser Maßnahme glich sei. Er weise jedoch auch auf eventuell dadurch entstehende Mehraufwendungen hin.

 

Nach Angaben von Herrn Jürgens sei die Verwendung von Trapezblechen als Dachmaterial vorgesehen.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die genaue Gestaltung des Daches im späteren Verlauf der Maßnahme direkt zwischen Vertretern des TuS und der Gemeinde geklärt werden soll.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung_Bauamt (266 KB)      
Ö 12  
Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Sportlerheims  
Enthält Anlagen
VO/2017/240/08GV-1  
Ö 13  
Darlehensvertrag mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e. V.  
Enthält Anlagen
VO/2017/260/08GV  
Ö 14  
Aufhebung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tensfeld und dem TuS Tensfeld zur Beteiligung an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims und der Rasenspielplätze  
Enthält Anlagen
VO/2017/282/08GV  
Ö 15     Einwohnerfragezeit      
Ö 15.1  
Anfrage 1      
Ö 15.2  
Anfrage 2      
Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2008-2015 hier: Gemeinde Tensfeld - nicht öffentlicher Teil      
Ö 18  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse