Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/260/08GV  

Betreff: Darlehensvertrag mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric Borchardt
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e. V. (TuS Tensfeld) hat im Zuge der Beratung zur Finanzierung der Sportlerheim-Erweiterung im Finanzausschuss vom 26.07.2017 zum Ausdruck gebracht, dass er den für eine Förderung des Landes notwendigen Eigenanteil in Höhe von 20% der Investitionssumme nicht selbständig aufbringen kann. Der TuS wäre jedoch bereit, als Maßnahmeträger zur Verfügung zu stehen, sofern die Gemeinde Tensfeld bereit sei, dem TuS ein Darlehen über den notwendigen Eigenanteil zu zahlen.

 

Im Zuge der Ausschussberatung wurde sich daher darauf verständigt, dass die Gemeinde Tensfeld den TuS durch ein Darlehen in Höhe des aufzubringenden Eigenanteils unterstützen sollte, welches dann parallel über die 25jährige Laufzeit des geplanten Nutzungsvertrages mit dem TuS in einer festen jährlichen Annuität von 2.500,- EUR zurückgezahlt werden soll.

 

Ein Muster des Darlehensvertrages ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Darlehensvergabe erscheint erforderlich, da hierdurch der TuS als Maßnahmeträger gewonnen werden kann. Der TuS als Maßnahmeträger ist in der Lage, eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 20% der Investitionssumme beim Land  zu beantragen, mit welcher die beabsichtigte Erweiterung des Sportlerheimes insgesamt kostengünstiger abgewickelt werden kann. Die vom TuS in der Finanzausschusssitzung vom 26.07.2017 angegebene Verzinsung des Darlehens mit durchschnittlich 4% kann jedoch seitens der Verwaltung auch unter Berücksichtigung verschiedener Varianten des Annuitätendarlehens nicht gesehen werden. Hierzu wurden die nachstehenden Berechnungen durchgeführt.

 

Bei einem angenommenen Eigenanteil des Sportlerheims in Höhe von 58.600,- EUR (Investitionssumme = 293.000,- EUR) beträgt die Verzinsung:

 

-          Berechnung 1: Jahresleistung = 2.500,- EUR

Annuitätendarlehen mit fester Tilgung und variablem Zinssatz (Vertrag Var. 1)
(unübliche Berechnungsvariante)

Der Zinssatz schwankt bei dieser Variante der Höhe nach von 0,2662% im ersten Tilgungsjahr bis zu 6,6553% im letzten Tilgungsjahr. Im rechnerischen Durchschnitt ergibt sich eine Verzinsung von 1,0159% über die Laufzeit.

 

-          Berechnung 2: Jahresleistung = 2.500,- EUR
Annuitätendarlehen mit fester Verzinsung und variabler Tilgung (Vertrag Var. 2)
(übliche Berechnungsvariante)

Bei dieser Variante ergibt sich eine feste Verzinsung von 0,5020%.

 

-          Berechnung 3: Jahresleistung = 2.828,20 EUR
Annuitätendarlehen mit fester Verzinsung und variabler Tilgung
(übliche Berechnungsvariante)

In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Tensfeld das Darlehen für den Sportverein über eine eigene Darlehensaufnahme finanzieren muss. Die Zinsen für dieses Darlehen mit einer Zinsbindung über 20 Jahre liegen voraussichtlich nicht unter 1,5%, eher über diesem Wert.

Soll nun das Darlehen an den Sportverein passend mit ebenfalls 1,5% verzinst werden, so ergibt sich eine jährliche Annuität von 2.828,20 EUR mit einer um 1,13 EUR höheren Schlussrate.

 

Die Berechnungsvarianten 2 und 3 berücksichtigen eine Darlehensauszahlung an den Sportverein am 01.01.2018 und eine einmalige jährliche Zins- und Tilgungsleistung jeweils am 31.12., bei anderen Zahlterminen können sich daher geringfügige Abweichungen (insbesondere bei der ersten und letzten Rate) ergeben.

 

In einem Gespräch zwischen der Verwaltung und dem TuS am 08.08.2017 erklärte dieser sich dazu bereit, den gleichen Zinssatz zu zahlen, welchen die Gemeinde für die Aufnahme des Refinanzierungsdarlehens leisten muss. Dies entspricht der Berechnungsvariante 3. Des Weiteren befürwortet der TuS eine vertraglich variabel formulierte Darlehenssumme, um bei einem geringeren Eigenanteil durch etwaige Zuwendungen Dritter auch ein geringeres Darlehen zu erhalten. Die Tilgung dieses Darlehens soll dann im Rahmen eines Ratendarlehens mit einer festen Tilgungsleistung pro Jahr zzgl. der genannten Verzinsung erfolgen. Eine Sondertilgungsmöglichkeit für solche Jahre, in denen der TuS finanziell leistungsfähiger ist, wird ebenfalls gewünscht. Die mit dem TuS thematisierten Änderungen sind seitens der Verwaltung beanstandungsfrei und ergeben, insbesondere durch die angepasste Verzinsung, eine für die Gemeinde vorteilhafte Vertragskonstellation. Ein Vertragsmuster ist der Vorlage als Variante 3 beigefügt. 

 

Im Zuge des Abschlusses eines Darlehensvertrages erwartet der TuS zudem die Auflösung der Vereinbarung vom 13.03.2006 zur Beteiligung an den laufenden Kosten des Sportlerheimes. Die Auflösung der Vereinbarung ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage und ist separat zu beraten.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde Tensfeld als Darlehensgeberin entstehen im Jahr 2018 Auszahlungen in Höhe des geforderten Eigenanteils des TuS. Dieser kann derzeit noch nicht exakt beziffert werden, beträgt jedoch 20% der gesamten Investitionssumme der Erweiterungsmaßnahme abzüglich etwaiger Zuwendungen Dritter zu dem Eigenanteil. Die vorstehenden Berechnungen wurden unter Annahme eines Eigenanteils in Höhe von 58.600,- EUR bei einer Investitionssumme in Höhe von 293.000,- EUR durchgeführt. 

 

Im Anschluss an die Auszahlung kann die Gemeinde Tensfeld über einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem 01.01.2018 in der mit dem TuS besprochenen Berechnungsvariante die jährlich feste Tilgungsleistung zzgl. der Zinserträge vereinnahmen. Die Höhe der Zinsleistungen hängt von den Zinsaufwendungen des Refinanzierungsdarlehens der Gemeinde Tensfeld ab und bewegt sich aktuell ca. zwischen 1,5% und 1,7%.

 

Durch die geforderte Auflösung der Vereinbarung vom 13.03.2006 zur Beteiligung an den laufenden Kosten des Sportlerheimes entstehen der Gemeinde Tensfeld Mehraufwendungen in Höhe von jährlich 2.500,- EUR, da die Gemeinde das Sportlerheim fortan alleine unterhalten muss.

 

In der Gesamtaufrechnung decken die Zinserträge aus der Darlehensgewährung an den TuS in der vorteilhaftesten Berechnungsvariante die voraussichtlich zu erwartenden Zinsaufwendungen für die Darlehensaufnahme der Gemeinde Tensfeld. Daher ergibt sich im Falle der zusätzlichen Auflösung der Vereinbarung vom 13.03.2006 für die Gemeinde im Ergebnis ein jährlicher Verlust von 2.500,- EUR, der durch die Gemeinde aufzufangen ist.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tensfeld beschließt die Auszahlung eines Darlehens in Höhe von 20% der Investitionssumme zur Erweiterung des Sportlerheimes an den Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e. V. abzüglich etwaiger Zuwendungen Dritter zu diesem Eigenanteil sowie den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Laufzeit von 25 Jahren und den weiteren Darlehenskonditionen nach dem Vorschlag der Vertragsvariante 3 zur Rückzahlung des Darlehens durch den Sportverein.

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Darlehensvertrag TuS Tensfeld 2017_Variante 1 (10 KB)      
Anlage 2 2 Darlehensvertrag TuS Tensfeld 2017_Variante 2 (10 KB)      
Anlage 3 3 Darlehensvertrag TuS Tensfeld 2017_Variante 3 (12 KB)