Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträgen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin erläutert die Vorlage und deren Beratung im Finanzausschuss. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Gem. § 214 BGB ist die Gemeinde Tensfeld nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung der nachgeforderten Schulkostenbeiträge für das Jahr 2012 in Höhe von 2.114 € zu verweigern.
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Tensfeld über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügt und insbesondere als Fehlbetragsgemeinde nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zuletzt vom 15.08.2016 gehalten ist, Aufwendungen zu beschränken und Ertragsquellen auszuschöpfen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld beschließt, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0