Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/224/08GV  

Betreff: Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung des Sportlerheims der Gemeinde Tensfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Information
26.07.2017 
6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Information
05.09.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.05.2017 wurde  der Vorentwurf zur Erweiterung des Sportlerheims durch einen separten Anbau mit einer Nutzfläche von etwa 133 qm genehmigt und sollten die Fördermöglichkeiten dieser Baumaßnahme geprüft werden.

 

Nach einer Kostenschätzung des Architekten Rainer Quast (Ersteller des Vorentwurfs) belaufen sich die Herstellungskosten der Erweiterung nach dem genehmigten Vorentwurf auf 293.000 EUR (auf volle Tausend aufgerundet). Nachfolgend werden verschiedene Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten aufgeführt:*

 

*Bei allen aufgeführten Berechnungsbeispielen ist berücksichtigt, dass sich die Beteiligung des Sportvereins an den Kosten der Sportstätten von 2.500 EUR jährlich nicht ändert.

 

a) Maßnahmeträger Gemeinde

 

Grundlage:

- Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der

  Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten i. V. m. den

- Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg

- Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V.

 

Die Gemeinde kann einen Zuschuss vom Kreissportverband von 20 % zzgl. 4 % (Finanzkraft) erhalten. Die Gemeinde kann keinen Zuschuss vom Landessportverband erhalten.

Wenn es dem Sportverein möglich ist, als Maßnahmeträger einen Eigenanteil von 20 % zu leisten, müsste er auch in der Lage sein, der Gemeinde einen entsprechend hohen Zuschuss zu zahlen, wenn die Gemeinde Maßnahmeträger ist. Aus diesem Grund werden zwei Berechnungsvarianten dargestellt (ohne und mit Zuschuss des Sportvereins). 

 

Berechnungsbeispiel

Variante 1

Variante 2

ohne SV

mit SV

Investitionsvolumen

293.000,00

293.000,00

Zuschuss Kreis(24 %)

70.320,00

70.320,00

Zuschuss Sportverein(20 %)

0,00

58.600,00

Gemeindeanteil (76 % / 56 % = Darlehen)

222.680,00

164.080,00

 

Folgekosten

 

 

AfA(1/80 v. Gemeindeanteil)

2.783,50

2.051,00

Darlehenszinsen(1,30 % v. Gemeindeanteil)

2.894,84

2.133,04

Erhöhung Heizung(freie Schätzung)

1.500,00

1.500,00

Erhöhung Strom(freie Schätzung)

500,00

500,00

Erhöhung Wasser/Abwasser(freie Schätzung)

400,00

400,00

Unterhaltungspauschale(freie Schätzung)

500,00

500,00

Summe

8.578,34

7.084,04

 

 

b) Maßnahmeträger Sportverein

 

Grundlage:

- Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der

  Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten i. V. m. den

- Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg

- Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V.

 

Der Sportverein kann den gleichen Zuschuss wie die Gemeinde vom Kreissportverband erhalten und einen Landeszuschuss von 20 %.

 

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass

a) der Sportverein ein Nutzungsrecht (Nutzungsvertrag) von mind. 25 Jahren hat,

b) der Sportverein einen Eigenanteil (auch Eigenleistungen) von mind. 20 % erbringt und

c) die Gemeinde eine Finanzierungszusage erbringt und einen Zuschuss von mind. 30 %

    leistet.

 

Berechnungsbeispiel

 

 

Investitionsvolumen

 

293.000,00

Eigenanteil Sportverein(20 %)

 

58.600,00

Zuschuss Kreis(24 %)

 

70.320,00

Zuschuss Land(20 %)

 

58.600,00

Gemeindeanteil (36 % = Darlehen)

 

105.480,00

 

Folgekosten

 

 

AfA(1/80 v. Gemeindeanteil)

 

1.318,50

Darlehenszinsen(1,30 % v. Gemeindeanteil)

 

1.371,24

Erhöhung Heizung(freie Schätzung)

 

1.500,00

Erhöhung Strom(freie Schätzung)

 

500,00

Erhöhung Wasser/Abwasser(freie Schätzung)

 

400,00

Unterhaltungspauschale(freie Schätzung)

 

500,00

Summe

 

5.589,74

 

 

c) Änderung von Fördermöglichkeiten

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bislang vorgesehen ist, aus dem Landesprogramm „IMPULS 2030“ die Sanierung kommunaler Sportstätten zu fördern (ab 2018 bis 2030 = 2 Mio. EUR jährlich).

Weiter ist nach dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags vereinbart, dass für 2017 in einem Nachtragshaushalt 15 Mio. EUR für Sportstätten bereitgestellt werden. Davon 7 Mio. EUR für das Holstein Stadion und 8 Mio. EUR für weitere Sportstätten.

 

rderrichtlinien sind für alle angekündigten Förderprogramme noch nicht bekannt.

 

Eine Erweiterung des Sportlerheims durch den Sportverein wäre nach den bisher bekannten Fördermöglichkeiten bei ausschließlicher Berücksichtigung monetärer Gesichtspunkte die für die Gemeinde günstigste Alternative.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

-/-

 

 

 

 

 


Anlage/n:

-/-