Vorlage - VO/2017/282/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld beabsichtigt mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e.V. einen Mietvertrag zur alleinigen Nutzung des Sportlerheimes und der Rasenspielplätze rückwirkend zum 01.01.2017 abzuschließen.
Aus diesem Grund wurde im letzten Finanzausschuss am 26.07.2017 beschlossen, dass die bisherige Vereinbarung vom 13.03.2006 zwischen der Gemeinde um dem TuS aufgehoben werden soll. Die Verwaltung hat einen Aufhebungsvertrag entworfen, der als Anlage beigefügt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Wegfall der jährlichen Zahlung in Höhe von 2.500,00 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Vertrages vom 13.03.2016 zwischen der Gemeinde Tensfeld und dem TuS über die Beteiligung an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims und der Rasenspielplätze rückwirkend zum 01.01.2017 zu.
Anlage/n:
Entwurf Aufhebungsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Aufhebungsvertrag (632 KB) |