Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/282/08GV  

Betreff: Aufhebung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tensfeld und dem TuS Tensfeld zur Beteiligung an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims und der Rasenspielplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:21-4.2
Federführend:21-4.2 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
05.09.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tensfeld beabsichtigt mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e.V. einen Mietvertrag zur alleinigen Nutzung des Sportlerheimes und der Rasenspielplätze rückwirkend zum 01.01.2017 abzuschließen.

 

Aus diesem Grund wurde im letzten Finanzausschuss am 26.07.2017 beschlossen, dass die bisherige Vereinbarung vom 13.03.2006 zwischen der Gemeinde um dem TuS aufgehoben werden soll. Die Verwaltung hat einen Aufhebungsvertrag entworfen, der als Anlage beigefügt ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Wegfall der jährlichen Zahlung in Höhe von 2.500,00 €.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Vertrages vom 13.03.2016 zwischen der Gemeinde Tensfeld und dem TuS über die Beteiligung an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims und der Rasenspielplätze rückwirkend zum 01.01.2017 zu.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf Aufhebungsvertrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Aufhebungsvertrag (632 KB)