Tagesordnung - 18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2016 | 10BauA/16/027 | |||||
Ö 4 | Ausführungen von Beschlüssen | ||||||
Ö 5 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide" " hier: Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf | VO/2016/587/10GV | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fußweges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide" hier: Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf | VO/2016/579/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide““ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / ggf. mit folgenden Änderungen gebilligt:
………….
2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung am …… stattfinden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
|
|||||||
30.06.2016 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||
1. Teil B – Textliche Festsetzungen Ziff. 1.4 Grundstücksgrößen
Neu muss die Formulierung lauten: Die Grundstücksgröße beträgt mindestens 550 m². Bei Doppelhäusern beträgt die Grundstücksgröße mindestens 800 m². Dies ist auch in der Begründung (z.B. Ziff. 4.2.3 Grundstücksgrößen) entsprechend zu ändern.
2. Auf Seite 8 der Begründung zu „Ziff. 4.1.3 Verkehrsflächen“ soll der letzte Absatz wie folgt gefasst werden:
Die 4,50 m breiten Zufahrtswege werden mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht versehen, dass jeweils privatrechtlich zu sichern ist.
Die Gemeinde möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Zufahrtswege öffentlich bleiben sollen. Die Planzeichnung ist entsprechend anzupassen.
Mit diesen Änderungen wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide““ und die Begründung gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Tag stattfinden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
Ö 9 | Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Neuen Straße" | VO/2016/458/10GV-1 | |||||
Ö 10 | Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Rudolf-Ducke-Straße" | VO/2016/580/10GV | |||||
Ö 11 | Beratung über die Ergebnisse des energetischen Gutachtens für die gemeindlichen Gebäude und ggf. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise | VO/2016/535/10GV | |||||
Ö 12 | Beschluss zur Fahrbahnverengung an den Ortseingängen | VO/2016/581/10GV | |||||
Ö 13 | Sachstandsbericht zur energetischen Sanierung der Franz-Bruche-Halle | VO/2016/582/10GV | |||||
Ö 14 | Vorberatungen zum I. Nachtragshaushalt 2016 | VO/2016/577/10GV | |||||
Ö 15 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 16 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 17 | Bauvorhaben privater Art (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||