Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/458/10GV-1  

Betreff: Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Neuen Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3 Bs
Federführend:10-5 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
30.06.2016 
18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
14.07.2016 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die „Neue Straße weist eine Vielzahl von Rissen und Aufbrüchen auf (siehe auch Fotodokumentation in der BV VO/2016/458/10GV). Die Gemeindevertretung hatte deswegen auf Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, dass zur Feststellung des Straßenaufbaus eine Bohrkernuntersuchung durchgeführt werden soll.

 

Diese Bohrkernuntersuchung wurde in einem anderen Zusammenhang bereits am 30.08.2012 durchgeführt und entsprechend des Straßenaufbaus die Straße in die Bauklasse 4-5 klassifiziert, die auch durch vorliegende Ausführungsunterlagen bestätigt wurde. Damit erfüllt der Aufbau die Anforderungen an eine Wohnsammelstraße, Fußgängerzone mit Ladeverkehr, Anliegerstraße, befahrbare Wohnweg- und Fußgängerzone sowie Busverkehr.

 

Aktuell wird die Straße erheblich durch entsprechenden Schwerlastverkehr belastet. Aus diesem Grunde wird empfohlen, im Falle eine Vollausbaus die Straße in der Bauklasse 2-3 zu definieren, wie sie für Hauptverkehrsstraße, Industriestraße und Straßen mit Gewerbegebieten vorgesehen ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sofern die Gemeinde die Planungen fortsetzen möchte, ist im Nachtragshaushalt ein Planungshonorar Ingenieurleisten in Höhe von 10.000 EUR zu veranschlagen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der „Neue Straße im Haushaltsjahr 2017 durchzuführen.

 

 

Für die weitere Planung soll ein Ingenieurbüro nach erfolgter Ausschreibung mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) beauftragt werden.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den wirtschaftlichsten Anbieter mit der weiteren Planung zu beauftragen.

 


Anlage/n:

 

Untersuchungsbefund

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Untersuchungsbefund Neue Straße (1516 KB)