Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/580/10GV  

Betreff: Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Rudolf-Ducke-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
30.06.2016 
18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
14.07.2016 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Rudolf-Ducke-Straße weist eine Vielzahl von Rissen und Aufbrüchen auf (siehe auch Fotodokumentation in der BV VO/2016/480/10GV). Die Gemeindevertretung hatte deswegen auf Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, dass zur Feststellung des Straßenaufbaus eine Bohrkernuntersuchung durchgeführt werden soll.

 

Daraufhin wurde eine Bohrkernuntersuchung durchgeführt und entsprechend des Straßenaufbaus die Straße in die Bauklasse 4-5 klassifiziert. Damit erfüllt der Aufbau die  Anforderungen an eine Wohnsammelstraße, Fußgängerzone mit Ladeverkehr, Anliegerstraße, befahrbare Wohnweg- und Fußgängerzone sowie Busverkehr.

 

Aktuell wird die Straße auch durch entsprechenden Schwerlastverkehr belastet. Da der B-Plan 14 für den Bereich nördlich der Rudolf-Ducke-Straße, westlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke bis zur Ev.-Kirche, ein eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt und das Gebiet südlich der Straße im Innenbereich liegt und durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, wird davon auszugehen sein, dass die Straße auch weiterhin Schwerlastverkehr aufnehmen muss. Aus diesem Grunde wird empfohlen, im Falle eine Vollausbaus die Straße in der Bauklasse 3 zu definieren, wie sie für Hauptverkehrsstraße, Industriestraße und Straßen mit Gewerbegebieten vorgesehen ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sofern die Gemeinde die Planungen fortsetzen möchte, ist im Nachtragshaushalt ein Planungshonorar Ingenieurleisten in Höhe von 10.000 EUR zu veranschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Rudolf-Ducke-Straße im Haushaltsjahr 2017 durchzuführen.

 

Für die weitere Planung soll ein Ingenieurbüro nach erfolgter Ausschreibung mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) beauftragt werden.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den wirtschaftlichsten Anbieter mit der weiteren Planung zu beauftragen.

 


Anlage/n:

 

Untersuchungsbefund

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Untersuchungsbefund Rudolf-Ducke-Straße (2130 KB)