Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss zur Fahrbahnverengung an den Ortseingängen  

18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/581/10GV Beschluss zur Fahrbahnverengung an den Ortseingängen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass Überlegungen bestehen, die Kreisstraße K 52 in Höhe der Ortseinfahrten zur Gemeinde Trappenkamp baulich zu verengen, um in dem Bereich den Durchgangsverkehr zu verlangsamen. Der Kreis Segeberg, der auch Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen ist, hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass er einer baulichen Verengung, d. h. einer tatsächlichen Verengung der Querschnittsbreite, nicht zustimmt. Da sich eine Vielzahl von motorisierten Verkehrsteilnehmern jedoch nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hält, würde der Kreis Segeberg zur Verkehrsberuhigung einer „optischen Einengung“ mittels weißer Holzbaken zustimmen. Die tatsächlich vorhandene Fahrbahnbreite würde dadurch nicht verengt werden. Bei dieser Variante würde lediglich die Herstellung der weißen Holzbaken (mit einem Abstand von 0,6 m zum befestigten Fahrbahnrand) durchgeführt. Nach einer entsprechenden Videobefahrung hält der Kreis Segeberg die optische Einengung nur an zwei Stationen im Bereich der „gelben Ortstafeln“r erforderlich. Im Einmündungsbereich Segeberger Straße / K 52 wird nicht die Notwendigkeit einer optischen Fahrbahneinengung gesehen.

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung hat über dieses Thema bereits beraten, jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen. Die Herstellungskosten für die weißen Holzbaken liegen bei rund 1.600 EUR brutto. Die Gemeinde müsste sich in einer entsprechenden Vereinbarung gegenüber dem Kreis Segeberg Segeberg zur Übernahme der Kosten und späteren Unterhaltung verpflichten. Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme nicht zur Verfügung.

 

Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 

 


An der Segeberger Straße/K 52 sollen im Bereich der Ortseinfahrten (Abschnitt 042, Stat. 1+140 sowie Abschnitt 044, Stat. 0+515) zur Verkehrsberuhigung beidseitig der Fahrbahn weisse Holzbaken aufgestellt werden (optische Einengung). Die Gemeinde erklärt sich zur Übernahme der Kosten gegenüber dem Straßenbaulastträger bereit. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg zu schließen. Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sollen im 1. Nachtragshaus- halt bereitgestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0