Amt Bornhöved
 

Auszug - Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Neuen Straße"  

18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/458/10GV-1 Entscheidung über notwendige Straßenbaumaßnahmen in der "Neuen Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3 Bs
Federführend:10-5 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass die „Neue Straße“ eine Vielzahl von Rissen und Aufbrüchen aufweist. Die Gemeindevertretung hatte deswegen auf Empfehlung des Bauausschusses in der Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, dass zur Feststellung des Straßenaufbaus eine Bohrkernuntersuchung durchgeführt werden soll. Diese Bohrkernuntersuchung wurde in einem anderen Zusammenhang bereits am 30.08.2012 vorgenommen, so dass darauf zurückgegriffen werden konnte.Entsprechend dem Straßenaufbau ist die Straße in die Bauklasse 4-5 klassifiziert. Damit erfüllt der Aufbau die Anforderungen an eine Anliegerstraße. Ein frostsicherer Aufbau ist nicht gleichmäßig vorhanden. Vor Haus Nr. 2 wurde nur ein frostsicherer Aufbau bis 10 cm und vor Haus Nr. 9 eine frostsicherer Aufbau bis 80 cm festgestellt.

 

Aktuell wird die Straße erheblich durch entsprechenden Schwerlastverkehr belastet. Herr Bickel empfiehlt einen Vollausbau der Straße. Aufgrund der Nutzung sollte die Bauklasse 2 - 3 definiert werden.

 

Der Beratungsverlauf ergibt, dass ein Ausbau der Straße frühestens im Haushaltsjahr 2018 vorzusehen ist. Die schadhaften Stellen im Bereich der Fahrbahn sollen jedoch beseitigt werden.

 

Folgender Antrag wird zur Abstimmung gestellt:  
 

 


Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Ausbau der „Neue Straße im Haushaltsjahr 2018 durchzuführen.

 

r die weitere Planung soll ein Ingenieurbüro nach erfolgter Ausschreibung mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) in 2017 beauftragt werden.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 bereitgestellt werden. Notwendige Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Aufbrüchen im Fahrbahnbereich sollen zeitnah durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0