Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fußweges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide" hier: Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf  

18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/579/10GV Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fußweges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide"
hier: Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende trägt vor, dass die Gemeindevertretung bereits am 15.05.2014 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 gefasst hat. Zunächst sollte eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Dies ist nun jedoch nicht mehr möglich, so dass sich die Gemeindevertretung am 06.06.2016 durch Beschluss für einen Wechsel des Verfahrens entschieden hat. Nun ist auch ein Umweltbericht zu erstellen.

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Möller, die auch noch einmal die Gründe für den Wechsel des Verfahrens vorträgt.

 

Im Anschluss erläutert Frau Möller den Planentwurf mit den entsprechenden Festsetzungen sowie die Begründung.

 

Der weitere Beratungsverlauf ergibt, dass in dem Vorentwurf folgende Änderungen vorzunehmen sind:  
 

 


1. Teil B Textliche Festsetzungen Ziff. 1.4 Grundstücksgrößen

 

Neu muss die Formulierung lauten: Die Grundstücksgröße beträgt mindestens 550 m². Bei Doppelhäusern beträgt die Grundstücksgröße mindestens 800 m². Dies ist auch in der Begründung (z.B. Ziff. 4.2.3 Grundstücksgrößen) entsprechend zu ändern.

 

2. Auf Seite 8 der Begründung zu „Ziff. 4.1.3 Verkehrsflächen“ soll der letzte Absatz wie folgt gefasst werden:

 

 Die 4,50 m breiten Zufahrtswege werden mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht versehen, dass jeweils privatrechtlich zu sichern ist.

 

Die Gemeinde möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Zufahrtswege öffentlich bleiben sollen. Die Planzeichnung ist entsprechend anzupassen.

 

Mit diesen Änderungen wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „rdlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide““ und die Begründung gebilligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Tag stattfinden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend zu unterrichten und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0