Tagesordnung - 16. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2017 | 02FinA/17/024 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 6 | Prüfung des Jahresabschlusses 2012 | VO/2017/432/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 1.105.459,37 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie den Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von 641.791,72 € in das Folgejahr.
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24.04.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form zu beschließen. b) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 1.105.459,37 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie den Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von 641.791,72 € in das Folgejahr zu beschließen. .
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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26.07.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages von 1.105.459,37 € durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung sowie den Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages in Höhe von 641.791,72 € in das Folgejahr.
Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1
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Ö 7 | Prüfung des Jahresabschlusses 2013 | VO/2018/120/02GV | |||||
Ö 8 | Prüfung des Jahresabschlusses 2014 | VO/2018/121/02GV | |||||
Ö 9 | Finanzbericht IV. Quartal 2017 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/135/02GV | |||||
Ö 10 | Beratung und Beschluss zum Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung | VO/2018/095/02GV | |||||
Ö 11 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||